Aus dem beigefügten Sitzungsprotokollauszug der Sitzung vom 18.10.2021 ist zu entnehmen, dass für die aktuelle Richtlinie der RZWas, geförderte Maßnahmen in der Gemeinde Oberreichenbach in einer Frist von vier Jahren nach Zugang des entsprechenden Bescheides abgeschlossen sein müssen.
Bereits in der damaligen Sitzung wurde vom Referenten der GBi betont, dass der Gemeinderat vor Stellung des besagten Antrages, die Angelegenheit erneut (samt konkreter Abstimmung) behandeln müsse. Dies ist nunmehr der Fall.
Es gilt einen Umsetzungsbeschluss für folgende Maßnahmen zu fassen:
- Bauliche Sanierung und Erneuerung bestehender Abwasserkanäle (Zuwendungsbereich 2.2.1 AW),
- die Erneuerung bestehender Wasserleitungen (Zuwendungsbereich 2.2.1 WV),
- die Ertüchtigung der Messstelle an der alten Kläranlage (Zuwendungsbereich 2.2.3 AW),
- die Aufnahme in das Härtefallförderprogramm RZWas 2021.
- Im Haushalt der Gemeinde Oberreichenbach werden in den Jahren 2024-2027 entsprechende Mittel zum Bau der vor genannten Maßnahmen eingestellt.
Der Gemeinderat beschließt, die bauliche Sanierung und Erneuerung bestehender Abwasserkanäle (Zuwendungsbereich 2.2.1 AW), die Erneuerung bestehender Wasserleitungen (Zuwendungsbereich 2.2.1 WV), die Ertüchtigung der Messstelle an der alten Kläranlage (Zuwendungsbereich 2.2.3 AW) sowie die Aufnahme in das Härtefallförderprogramm RZWas 2021. Im Haushalt der Gemeinde Oberreichenbach werden in den Jahren 2024-2027 entsprechende Mittel zum Bau der vor genannten Maßnahmen eingestellt.
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 8 |