Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Hier ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Es ist geplant im nördlichen Bereich des Grundstücks ein Einfamilienhaus zu errichten. Die im Norden des Grundstücks bestehende Garage und einer der drei Stellplätze im Süden werden dem Neubau zugeordnet. Der Stellplatz müsste, da auch die Teilung des Grundstücks geplant ist, für den Neubau dinglich gesichert werden.
Die kanaltechnische Erschließung könnte nach Westen über den bestehenden Kanal (Fl.-Nr. 2/1) erfolgen. Wasser könnte von der Leitung im Osten, oder auch eventuell von Westen zugeführt werden. Dies muss vor Einreichung des Bauantrages geklärt werden, um auch eventuelle Vereinbarungen im Vorfeld treffen zu können.
Aus dem Gremium kommen keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3 der Gemarkung Unterreichenbach, Zum Haidwald 5 wird unter der Maßgabe in Aussicht gestellt, dass die notwendigen Stellplätze auf dem nach der Teilung entstehenden Grundstück nachgewiesen werden und die Erschließung mit Kanal und Wasser abschließend geklärt ist.
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 6 |
GRM Heller betritt um 19.47 Uhr den Sitzungssaal