Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die Entlastung als Einverständnis mit der finanzwirtschaftlichen Abwicklung erteilt und auf Einwendungen haushaltsrechtlicher Art verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Lange Straße 2,
91086 Aurachtal
Tel.: 09132 775-0
E-Mail: vg@aurachtal.de
Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal Lange Straße 2 ·91086 Aurachtal ·Tel.: 09132 775-0 ·vg@aurachtal.de
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