Das Grundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans "Eisgrund I". Der Bauherr möchte einen gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO an sich verfahrensfreien Doppelstabmattenzaun an der nördlichen und an Teilen der östlichen Grundstücksgrenze errichten.
Nach Bebauungsplan sind jedoch nur senkrechte Holzzäune zur Straße hin zugelassen.
Derzeit ist kein Zaun errichtet, das Grundstück wird durch eine Hecke aus unterschiedlichen Pflanzen begrenzt. Da der neue Eigentümer einen Hund hat, und die Hecke nicht komplett "ausbruchsicher" ist, ist hier ein Zaun erforderlich, der in seiner Höhe mit 1,20 m bebauungsplankonform ist.
Zur Errichtung des Zauns wird die Hecke zurückgeschnitten. Der Plan ist, dass die Hecke durch den Zaun wächst, so dass dieser nicht mehr wahrnehmbar ist.
Die Nachbarn sind mit der Planung einverstanden.
3. BGM Scherzer hat keine Bedenken gegenüber dem gewünschten Zaun, möchte in diesem Zusammenhang aber auch erfahren, ob eine für diesen Fall erteilte Zustimmung mittels "Generalbeschluss" auch für ähnlich gelagerte Fälle in den Baugebieten "Eisgrund I bis III" zur Verwaltungsvereinfachung anwendbar wäre.
GRM Stadie erkundigt sich, ob es in der Vergangenheit in diesem Gebiet Präzedenzfälle gab.
GRM Heller wirft die Frage auf, ob die Zaungestaltung nicht allgemein flexibler für alle Bebauungspläne gehandhabt werden sollte.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, fasst das Gremium zwei Beschlüsse:
Die Zustimmung zur Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 169/35 der Gemarkung Münchaurach, Hiltegundenweg 7 wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |
Beschluss:
Der Gemeinderat überträgt der Verwaltung die Befugnis, über Anträge auf isolierte Befreiung bzgl. des Materials von Einfriedungen in den Bebauungsplangebieten "Eisgrund I bis III" ohne Beteiligung des Bau- und Umweltausschusses bzw. des Gemeinderates auf dem Verwaltungsweg zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |
2. BGM Jordan betritt um 19:43 Uhr den Sitzungssaal. Es sind nunmehr 16 stimmberechtigte Gemeinderatsmitglieder anwesend.