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öffentlich


Einbeziehungssatzung Dörflas;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss


 
Sachvortrag:
 
GRM Schuh ist aufgrund persönlicher Beteilung gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 
In der Sitzung des Gemeinderats am 20.12.2023 wurde der Beschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für Teilflächen der Fl.-Nr. 453/1 und 526, Gemarkung Münchaurach gefasst.
 
Das Ingenieurbüro Eichler, Aurachtal - Münchaurach, hat einen Entwurf für die Einbeziehungsatzung zur Bebauung der o.g. Teilflächen mit einer Größe von ca. 2.200 m² vorgelegt.
 
BGM Schumann begrüßt Herrn E. vom Ingenieurbüro.
Der Planer erläutert anhand einer Powerpointpräsentation den Entwurf.
Die Teilflächen sind im derzeitig geltenden Flächennutzungsplan (FNP) als landwirtschaftliche bzw. als Grünfläche ausgewiesen.
Die Ausweisung der Fläche für Wohnbebauung ist in Bezug auf das bestehende Gewerbegebiet aus immissionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich. Dies resultiert aus der Entfernung von 211 m und den durch die Gewerbegrundstücke durchgeführten Schallschutzmaßnahmen in Richtung der bestehenden Bebauung des Ortteiles Dörflas. Zudem handelt es sich bei Dörflas um ein Dorfgebiet gem. BauNVO, so dass hier nur ein Unterschied von 5 dB(A) bei den Höchstwerten des Schalls zwischen den unterschiedlichen Gebieten besteht.
Die bebaubare Fläche entspricht ca. 1.540 m². Es werden folgende Festsetzungen für diesen Bereich festgelegt:
 
·         Bebauung mit 2 Wohngebäuden
·         Baugrenzen
·         GRZ 0,30
·         alle Dachformen, außer Tonnendächer zulässig
·         max. Firsthöhe 11,20 m (gemessen ab dem natürlichen Gelände)
·         Garage als Grenzbebauung zulässig, BayBO ist zu beachten
 
Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 526, Gemarkung Münchaurach ist die erforderliche Ausgleichsfläche mit 262 m² für die bebaubare Fläche von 1.539 m² dargestellt.  
 
Die Erschließung der Bebauung erscheint unproblematisch, da die überplante Fläche direkt an der Erschließungsstraße liegt, in der die entsprechenden Leitungen für Schmutz- und Niederschlagswasser bereits vorhanden sind. Zur Entlastung des Oberflächenwasserkanals wird ein Versickerungsstreifen auf den Grundstücken empfohlen. Die genaue Planung obliegt jedoch der Fachplanung.
 
Es wird kurz über die maximale Höhe der möglichen Häuser diskutiert.
GRM Wagner hält 11,20 m für zu hoch und regt an, als Obergrenze die Höhe der gegenüberliegenden Bebauung heranzuziehen. Ebenso sieht GRM Stein-Echtner die Höhe kritisch. Es wird aber auf die Höhe der bereits bestehenden Bebauung verwiesen, die bei der Höhenfestlegung herangezogen wurde.
GRM Heller fragt an, ob bzgl. der Höhe ein Hinweis für den Bau eines Kellers notwendig ist. Dies wird verneint, da die Höhe ab natürlichem Geländeverlauf festgelegt ist.
2. BGM Jordan kann sich sogar eine noch höhere Bebauung vorstellen. GRM Stadie weist hier aber darauf hin, dass das Grundstück im Geländeverlauf höher liegt als die bereits vorhandene Bebauung und dies daher nicht für sinnvoll erachtet.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Aurachtal billigt den vorliegenden Entwurf einschließlich der Begründung i. d F. v. 20.03.2024 ggf. unter Berücksichtigung von in der Sitzung beschlossenen Änderungen zum Erlass einer Einbeziehungssatzung für Teilflächen der Fl.-Nrn. 453/1 und 526, Gemarkung Münchaurach. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes das Verfahren gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen (§ 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB).
 
Mit den Bauherren muss ein städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB) abgeschlossen werden, aufgrund dessen sie sich verpflichten, die dargestellte Ausgleichsfläche kostenlos dauerhaft zur Verfügung zu stellen und alle in der Satzung festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen dauerhaft durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
16
 
GRM Schuh ist aufgrund persönlicher Beteilung gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

 



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Lange Straße 2, 91086 Aurachtal
Tel.: 09132 775-0
E-Mail: vg@aurachtal.de
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