zu TOP 7. TOP 8.
öffentlich


Tagesordnungsergänzungen, Mitteilungen des 1. Bürgermeisters und Anfragen


 
Sachvortrag:
 
Ø  Der Vorsitzende teilt mit, dass der Kirchenmuseumsverein eine Spende zum Kauf einer Vitrine (Kosten ca. 1.800 €) erbeten hat. Der höchstmögliche Zuschuss von der Gemeinde liegt bei 250 €. Diesen würde er auch gewähren. Aus dem Gremium kommen hierzu keine Einwände.
 
Ø  Der Landkreis wird auf Bitte der Gemeinde eine schallschutztechnische Untersuchung an der Staatsstraße St 2244 beantragen, um auch eventuell eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf bestimmten Abschnitten im Ortsgebiet zu erwirken. 
Es soll zunächst geprüft werden, ob gegebenenfalls passive Schallschutzmaßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung möglich sind. Einen formlosen Antrag auf Lärmsanierung können die Anwohner der ST 2244 beim Staatlichen Bauamt Nürnberg stellen. Ein entsprechender Hinweis ist im Amtsblatt vom 21.03.2024 eingestellt.
 
Ø  Bei der Gemeinde und bei einigen Gemeinderäten ging ein nochmaliges Schreiben, mit der Forderung die Kerwa in Münchaurach örtlich zu verlegen, ein. Der ursprüngliche Antrag wurde bereits behandelt und beantwortet. BGM Schumann plant, das erneute Schreiben mit Hinweis auf die vorherige Antwort zu beantworten, das Einverständnis des Gemeinderats vorausgesetzt. Es kommen keine Einwendungen aus dem Gremium.
 
Ø  Der Vorsitzende erläutert, dass der Spielplatz an der Schulstraße in die Jahre gekommen, wenig frequentiert ist und die Spielgeräte erneuerungsbedürftig sind. Da geplant ist, den Bereich unterhalb der Schule und auch den Bereich des Spielplatzes zu überplanen, wird es als wirtschaftlich angesehen den Spielplatz aufzulassen und den Bereich als Grünfläche zu belassen. Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
 
Ø  Bei der Gemeinde gingen Beschwerden ein, dass auf dem Tennisweg in Falkendorf vielfach zu schnell gefahren wird.  
GRM Frohmader verlässt von 20:56 Uhr bis 20:58 Uhr den Sitzungssaal.
BGM Schumann wird auf die Beschwerden mit einem Brief antworten, der auf das Gebot einer gegenseitigen Rücksichtnahme hinwirken soll. Zur Entschärfung der Situation wird auch in naher Zukunft das Geschwindigkeitsmessgerät am Tennisweg aufgestellt werden.
 
Ø  In der Sitzung vom 15.11.2023 wurde der Antrag der CSU-Fraktion behandelt in der Ortsdurchfahrt Neundorf eine Ampel zu installieren und die Verkehrsinsel zu verlegen. Der Antrag wurde an das Staatliche Bauamt und das Landratsamt weitergeleitet. Der Vorsitzende wird regelmäßig bei den Ämtern wegen des Sachstands anfragen.
In diesem Zusammenhang erklärt BGM Schumann, dass sich auch um die klappernden Kanaldeckel gekümmert wird.
 
Ø  Aufgrund einer Anfrage von GRM Heller im Hinblick auf verschiedene gemeindeeigene Eichenbestände mit Totholz im Bereich des Ortsteils Neundorf, erklärt der Vorsitzende, dass er mit dem gemeindlichen Bauhof diesbzgl. in Kontakt steht und notwendige Arbeiten ausgeführt werden. GRM Heller weist in diesem Zusammenhang auf die Verkehrssicherungspflicht und seiner Ansicht nach bestehenden Gefahr eines fehlenden Versicherungsschutzes der Gemeinde hin.
 
Ø  Im Zusammenhang mit der kommunalen Verkehrsüberwachung spricht GRM Heller die Verkehrsüberwachung auf dem Friedhofparkplatz an, der auch von Eltern genutzt wird, deren Kinder die Kindertagesstätte besuchen. Er findet es unerträglich, dass Eltern und Erzieher abkassiert werden. Nach seiner Meinung sollten sich diese Sanktionsmaßnahmen, wenn überhaupt, gegen illegale "Langzeitparker" und nicht gegen Eltern, die ihre Kinder in wenigen Minuten zum Kindergarten bringen bzw. abholen, oder gar gegen Friedhofsbesucher etc. richten.
Eine mögliche Beschilderungsänderung wird durch GRM Heller angeregt. Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass dies eine nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand kontrollierbare Situation schaffen würde.
 
BGM Schumann hatte bereits mit der Verkehrsüberwachung gesprochen und gebeten in einer Übergangsphase nicht während der Bring- und Holzeiten zu kontrollieren, wobei hier eine Abgrenzung nur schwer möglich ist.
Man ist sich im Gemeinderat einig, dass nicht der Eindruck entstehen soll, dass extra zu diesen Zeiten kontrolliert wird, um Strafgelder einzunehmen.
Aber nichtsdestotrotz wird es im Gremium als zumutbar empfunden, einen etwaigen Parkausweis (Erzieher) bzw. eine Parkscheibe auch während der Bring- und Holzeiten im Auto zu platzieren
 
 
 
 
Bürgerfragestunde:
Ø  Ein Bürger fragt an, ob in Neundorf am Seitenstreifen des Zweifelsheimer Weges auf Höhe der Anwesen 20 und 22 geparkt werden darf. Der Vorsitzende erklärt, dass diesbzgl. seit gestern (19.03.2024) eine schriftliche Anfrage vorliegt, die kurzfristig beantwortet werden wird. (Im Nachgang zur Sitzung wurde die Anfrage folgendermaßen beantwortet: ".die Flächen werden vom Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit wegen der fehlenden Durchgängigkeit nicht als Gehweg gewertet. Demzufolge ist das Parken dort nicht verboten und hat auch kein Bußgeld zur Folge.")
 
Ø  Die weitere Frage des Bürgers nach dem Spielplatz in Neundorf wird dahingehend beantwortet, dass eine neue Pumpe am Wasserplatz des Spielplatzes installiert wurde und dann auch wieder genutzt werden kann.
 
Ø  Der Bürger gibt den Hinweis, dass an der Brücke, die in Neundorf über die Aurach führt, Steine herausgebrochen sind.

 
 



nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Lange Straße 2, 91086 Aurachtal
Tel.: 09132 775-0
E-Mail: vg@aurachtal.de
Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Lange Straße 2 · 91086 Aurachtal · Tel.: 09132 775-0 · vg@aurachtal.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung