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öffentlich


Festsetzung der Entschädigung der Wahlvorstände für die Europawahl am 09. Juni 2024 (Erfrischungsgeld Wahlhelfer)


 
Sachvortrag:
 
§ 10 Abs. 2 der Europawahlordnung stellt den Kommunen frei, ob sie ein Erfrischungsgeld an die Mitglieder der Wahlvorstände auszahlen möchte. Bisher wurde bei den Wahlen in der Vergangenheit (außer bei der aufwendigeren und umfangreicheren Kommunalwahl) ein Erfrischungsgeld von jeweils 40,00 Euro pro Wahlhelfer an die Wahlvorstände ausbezahlt. Auch bei der letzten Europawahl wurde diese Entschädigung ausbezahlt.
 
Es ist eine moderate Anhebung des Erfrischungsgeldes für die Europawahl um 10,00 Euro angedacht. Auch im Hinblick auf die kommenden aufwendigeren Wahlen (Bundestagswahl 2025 und Kommunalwahl 2026) wird nunmehr eine Erhöhung auf insg. 50,00 Euro vorgeschlagen, um das Amt des Wahlhelfers etwas attraktiver zu machen und mit dem Niveau der Wahlhelferentschädigungen im Landkreis gleichzuziehen.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, das Erfrischungsgeld für Wahlvorstände bei der Europawahl am 09.06.2024 auf 50,00 Euro pro Wahlhelfer zu erhöhen.  

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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