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öffentlich


Formlose Voranfrage;
Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 169/25 der Gemarkung Münchaurach, Hiltegundenweg 16


 
Sachvortrag:
 
Das Grundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans "Eisgrund I".
Die Antragsteller planen zur Schaffung einer Wohneinheit einen obergeschossigen Anbau an der Garage nach Norden. Der Anbau würde die vorhandene Terrasse überdachen.
Das Dachgeschoss der Garage ist bereits zu Wohnraum ausgebaut. Der Anbau soll ein Flachdach erhalten, um möglichst viel Wohnraum zu generieren. Der Anbau wäre straßenseitig nicht sichtbar, da er vom Giebel der Garage verdeckt wäre.
 
Zur Genehmigung des Anbaus wären Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu Baugrenze und zu Dachform notwendig.
Die Überschreitung der Baugrenze ist aus Sicht der Verwaltung unproblematisch.
Die Befreiung zur Dachform ist insofern kritisch zu sehen, da im Baugebiet noch keine Befreiung hierzu erteilt wurde. Allerdings erscheint diese Befreiung vertretbar, da, wie oben bereits erwähnt, der Anbau von der Straße aus nicht zu sehen wäre.
 
Die Mitglieder des Ausschusses können sich einen Anbau in dieser Form vorstellen. 2. BGM Jordan hält das Vorhaben für zustimmungsfähig, wenn die Nachbarn, insbesondere die im Norden liegenden, dem Vorhaben in dieser Form zustimmen.

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 169/25 der Gemarkung Münchaurach, Hiltegundenweg 16 unter Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplans zu Baugrenze und Dachform wird unter der Maßgabe in Aussicht gestellt, dass die Nachbarn dem Vorhaben zustimmen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Lange Straße 2, 91086 Aurachtal
Tel.: 09132 775-0
E-Mail: vg@aurachtal.de
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