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öffentlich


Antrag auf Baugenehmigung;
An- und Umbau des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 83 der Gemarkung Münchaurach, Königstraße 28


 
Sachvortrag:
 
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Hier ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Bauherrin hat das Anwesen erworben und plant an das denkmalgeschützte Haus anzubauen und das Innere umzubauen. Das Gebäude soll als Bürgerhaus genutzt werden.
Ein nicht denkmalgeschütztes Nebengebäude wird abgerissen.
Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden und der Regierung von Mittelfranken (Städtebauförderung).
 
Das Projekt wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.09.2023 vorgestellt. Bei einem Ortstermin Mitte November wurde mit den Denkmalschutzbehörden die Planung durchgesprochen.
Bei diesem Termin brachten diese Bedenken und einen Lösungsvorschlag vor, der vom Architekten im vorliegenden Bauantrag eingearbeitet wurde.
Ursprünglich war geplant zur Schaffung eines größeren Veranstaltungssaals die ehemaligen Flur- bzw. Treppenhauswände abzubrechen. Dies fand nicht die Zustimmung der Denkmalbehörden.
Der Vorschlag dieser geht dahin, unter Erhaltung der Treppenhauswände den Saal in Richtung der Straßenfassade durch das Herausnehmen der Fachwerkwand aus der Mittelachse zu vergrößern.
Hier ist der Vorteil, dass die Galerie in der Achse des Treppenhauses ohne Störung des Saales platziert werden kann. Diese Lösung ermöglicht durch die Fenster in der Straßenfassade eine bessere Belichtung des Saales, ebenso wie das neu eingebrachte Gaubenband an der Nordseite.
 
Der Anbau soll optisch möglichst klar vom denkmalgeschützten Haupthaus abgegrenzt sein und erhält daher ein Flachdach, das extensiv begrünt wird.
GRM Schuh schlägt ein Pultdach mit 5° Neigung vor, da seines Wissens Flachdächer dazu neigen undicht zu werden.
 
Von GRM Schuh wird angesprochen, dass noch andere Einzelheiten zu klären sind und beim Architekten angefragt wurden. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass die Fragen teilweise bereits in der Sitzung vom 20.09.2023 abschließend geklärt wurden. Für die vorliegende Baugenehmigungsplanung sind die noch offenen Fragen jedoch nicht ausschlaggebend und müssen über die Fachplaner abschließend geklärt werden. 

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen zum An- und Umbau des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 83 der Gemarkung Münchaurach, Königstraße 28 wird, auch hinsichtlich der gemeindlichen Sanierungssatzung, erteilt.  

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
6
 

 



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Tel.: 09132 775-0
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