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Bestellung der Mitglieder für den Stiftungsrat der "Bürgerstiftung Aurachtal"


 
Sachvortrag:
 
Die Gemeinde Aurachtal hat am 13.11.2013 die "Bürgerstiftung Aurachtal" gegründet. Im November 2019 wurden die letzten Stiftungsräte auf vier Jahre bestellt. Da diese vier Jahre abgelaufen sind, muss der Stiftungsrat zum 01.01.2024 neu bestellt werden.
 
Der jeweilige Erste Bürgermeister gehört dem Stiftungsrat kraft seines Amtes an und ist Vorsitzender des Stiftungsrates (§ 6 Nrn. 2 und 5 Errichtungsurkunde). Der Vorsitzende kann einen Vertreter bestellen. Darüber hinaus werden auf Vorschlag des Gemeinderates bis zu vier weitere Mitglieder in den Stiftungsrat berufen. Für die Mitglieder können auch Vertreter bestellt werden. Die Stiftungsratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
 
Im Beschluss vom 13.11.2019 wurden die damaligen Gemeinderatsmitglieder Joachim Kreß, Konrad Kreß und Peter Hußnätter bestellt.
 
Der Stiftungsrat hat nach § 7 Errichtungsurkunde folgende Aufgaben inne:
 
  1. Der Stiftungsrat bestimmt die mit den auf die "Bürgerstiftung Aurachtal" entfallenden anteiligen Stiftungserträgen zu fördernden Einrichtungen/Organisationen und Projekte.
 
  1. Der Stiftungsrat kann der Gemeinde Aurachtal Vorschläge für die personelle Erweiterung des Stiftungsrates machen.

Für die unter 1. genannte Aufgabe sollte der Stiftungsrat einmal jährlich eine Sitzung halten.
 
Gemäß § 2 Errichtungsurkunde verwirklicht die "Bürgerstiftung Aurachtal" gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke, soweit damit gemeindliche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, insbesondere des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Bildung und Ausbildung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Wohlfahrtswesens, der Rettung aus Lebensgefahr, des Feuerschutzes, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde, mildtätiger Zwecke sowie des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
 
Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse in einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Einberufung der Sitzung erfolgt durch den Vorsitzenden. Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist (§ 6 Nr. 7 Errichtungsurkunde).
 
Vorgeschlagen werden die Gemeinderatsmitglieder Kreß, Heller und Becker.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat entsendet Frau Anja Kreß, Herrn Jan Heller und Herrn Jörg Becker zum 01.01.2024 auf die Dauer von vier Jahren in den Stiftungsrat.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Lange Straße 2, 91086 Aurachtal
Tel.: 09132 775-0
E-Mail: vg@aurachtal.de
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