zu TOP 8. TOP 8.1.
öffentlich


Errichtung einer Grundwassermessstelle für das WRRL-Messnetz Grundwasser (Chemie) durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg auf der Fl.-Nr. 114 oder alternativ der Fl.-Nr. 190


 
Sachvortrag:
 
Anmerkung der Verwaltung: Dieser ursprünglich als TOP 11 in der nichtöffentlichen Sitzung eingeplanter TOP wird nach Abstimmung zu Beginn der öffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung vorgezogen.
 
Im Rahmen des Ausbaus des Wasserrahmenrichtlinien-Messnetzes (WRRL-Messnetz) Grundwasser (Chemie) sollen die Zahl der Messstellen bayernweit auf 1500 Messstellen erweitert werden. In enger Abstimmung zwischen den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern, dem Landesamt für Umwelt (LfU) sowie der zuständigen Regierung wurden dafür Suchbereiche ausgewiesen, für die bis Ende 2024 jeweils eine Messstelle gefunden werden soll.
 
Gemäß den ausgewiesenen Suchbereichen soll künftig eine Messstelle des WRRL-Messnetzes bei Oberreichenbach liegen.
 
In erster Linie werden dafür geeignete Bestandsmessstellen (Grundwassermessstellen, Brunnen und Quellen) geprüft. Da bisher keine geeignete Bestandmessstelle vorhanden ist, möchte das WWA Nürnberg in Oberreichenbach eine Neubohrung planen.
 
Unter Berücksichtigung der hydrogeologischen und geologischen Situation sowie der Landnutzungsverteilung im Umfeld der künftigen Messstelle soll eine Messstelle auf einem der beiden folgenden Grundstücke errichtet werden:
 
- Flur-Nr. 114, Gemarkung Oberreichenbach
- Flur-Nr. 190, Gemarkung Oberreichenbach
 
Beide Flurstücke sind im Eigentum der Gemeinde Oberreichenbach.
 
Das WWA bittet daher die Gemeinde um eine Entscheidung, ob einer der beiden Standorte dem WWA für die Errichtung einer Grundwassermessstelle zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn sich die Gemeinde dafür entscheidet, wird mit dem WWA ein Nutzungsvertrag über das Grundstück abgeschlossen.
 
Nach Rückmeldung durch die Gemeinde an das WWA erfolgt die Prüfung der Standorteignung durch das Landesamt für Umwelt sowie die Freigabe des Bauentwurfes durch die Regierung von Mittelfranken für den Neubaustandort.
 
GRM Geyer möchte wissen, wie tief das WWA für die Messstelle bohren wird. Der Vorsitzende antwortet, dass er dies nicht wisse. Auf Nachfrage von GRM Reiß erklärt BGM Hacker, dass das WWA den Standort letztendlich selbst festlege.
 
Im Gremium werden daraufhin sowohl Stimmen erhoben, die den Standort Heßlach befürworten, da dies außerorts liege und dort keine Bautätigkeit zu erwarten sei, als auch solche, die den Standort südlich der Emskirchner Straße präferieren, da man dann den Grundwasserspiegel im Ort kenne.
 
GRM Kaltenhäuser erkundigt sich, ob die Gemeinde verpflichtet sei, dem WWA eine Grundwassermessstelle auf dem Gemeindegebiet zu ermöglichen. BGM Hacker erklärt, dass eine formale Verpflichtung nicht bestehe, sich die Gemeinde als Teil der öffentlichen Hand dem Thema aber auch nicht verschließen könne, da heute die Öffentlichkeit für dieses Thema sehr stark sensibel ist.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg das Grundstück mit der Fl.-Nr. 114 und das Grundstück mit der Fl.-Nr. 190 für die Errichtung einer Grundwassermessstelle anzubieten. Der 1. Bürgermeister oder sein Vertreter werden ermächtigt, mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg einen entsprechenden Nutzungsvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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