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öffentlich


Feldgeschworenen-Vereinigung Erlangen-Höchstadt: Übernahme der Mitgliedsbeiträge durch die Gemeinde Oberreichenbach


 
Sachvortrag:
 
Anlässlich der Bürgermeisterdienstbesprechung am 13.11.2023 im Landratsamt Erlangen-Höchstadt wurde die Frage aufgeworfen, ob die Mitgliedsbeiträge von derzeit 15,00 Euro pro Jahr für die neu gegründete Feldgeschworenen-Vereinigung Erlangen-Höchstadt von den Gemeinden für ihre Feldgeschworenen übernommen werden können. Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes hat eine mögliche Kostenübernahme durch die Kommunen geprüft.
 
Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt (Art. 13 AbmG). Nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 AbmG besteht eine Verpflichtung der Gemeinde, Feldgeschworene zu bestellen. Bei der Mitwirkung bei Bestellung und Tätigkeit der Feldgeschworenen handelt die Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis.
 
Für die Entschädigung dieser kommunalen Ehrenämter können die Regeln der Gemeindeordnung (GO) ergänzend herangezogen werden. Sondervorschriften aus dem Abmarkungsgesetz bestehen nicht. Im Rahmen der Auslegung ist anerkannt, dass Art. 20a GO die Erstattung (in der Regel aus besonderen Anlässen anfallender) besonderer Auslagen nicht grundsätzlich ausschließt. Dem Ehrenamtlichen sollen nach der Intention des Gesetzgebers durch seine ehrenamtliche Tätigkeit keine Nachteile erwachsen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufwendungen objektiv im öffentlichen Interesse notwendig waren und mit der ehrenamtlichen Tätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Ein Zusammenhang zur Amtsausübung ist hier jedenfalls zu bejahen, da es gerade um Beiträge für die Feldgeschworenen-Vereinigung geht und in dieser vor allem der Wissensaustausch ein maßgeblicher Gesichtspunkt ist, d. h. zu erwarten ist, dass die Mitgliedschaft sich auch positiv auf die Ausübung des Ehrenamts auswirken wird.
 
Vor dem Hintergrund der Aufgabe der Gemeinden, Feldgeschworene zu bestellen und in diesem Zusammenhang dem gemeindlichen Interesse, das Amt des Feldgeschworenen zu fördern, hält das Landratsamt insgesamt für gut vertretbar, dass Gemeinden ihren Feldgeschworenen ihre Mitgliedsbeiträge für die Feldgeschworenen-Vereinigung erstatten können. Hierfür soll die Gemeinde einen Gemeinderatsbeschluss fassen.
 
Aktuell sind bereits 5 Feldgeschworene aus der Gemeinde Oberreichenbach der Feldgeschworenen-Vereinigung Erlangen-Höchstadt beigetreten. Bei 15,00 Euro pro Mitglied je Jahr, würden sich aktuell die Mitgliedsbeiträge auf 75,00 Euro für die Gemeinde belaufen.
 
Insgesamt gibt es in Oberreichenbach 7 Feldgeschworene, wovon 5 aktiv tätig und 2 inaktiv sind. Das entspräche 105,00 Euro Mitgliedsbeiträge pro Jahr für alle 7, denn in den Ausführungen des Landratsamtes wird nicht unterschieden, ob ein Mitglied aktiv tätig ist oder inaktiv bestenfalls beratend zur Verfügung steht.
 
Zu Beginn der Beratung wird festgehalten, dass GRM Kaltenhäuser persönlich beteiligt ist, da er selbst vereidigter Feldgeschworener für Oberreichenbach ist.
 
GRM Reiß möchte wissen, was die Aufgaben der neugegründeten Feldgeschworenenvereinigung sein werden. Der Vorsitzende übergibt zur Beantwortung der Frage das Wort an den anwesenden Bürger Kaltenhäuser. Dieser erklärt, dass die Vereinigung primär der Weiterbildung der Feldgeschworenen diene. So organisiere die Vereinigung beispielsweise Lehrfahrten und Informationsveranstaltungen.
 
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende abstimmen.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Oberreichenbach die jährlichen Mitgliedsbeiträge zur Feldgeschworenen-Vereinigung Erlangen-Höchstadt für die dieser Vereinigung angehörenden Oberreichenbacher Feldgeschworenen in Höhe von 15,00 Euro pro Mitglied übernimmt und aus dem Haushalt bezahlt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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