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öffentlich


Feldgeschworenen-Vereinigung Erlangen-Höchstadt: Übernahme der Mitgliedsbeiträge durch die Gemeinde Aurachtal


 
Sachvortrag:
 
Anlässlich der Bürgermeisterdienstbesprechung am 13.11.2023 im Landratsamt Erlangen-Höchstadt wurde die Frage aufgeworfen, ob die Mitgliedsbeiträge von derzeit 15,00 Euro pro Jahr für die neu gegründete Feldgeschworenen-Vereinigung Erlangen-Höchstadt von den Gemeinden für ihre Feldgeschworenen übernommen werden können. Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes hat eine mögliche Kostenübernahme durch die Kommunen geprüft.
 
Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt (Art. 13 AbmG). Nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 AbmG besteht eine Verpflichtung der Gemeinde, Feldgeschworene zu bestellen. Bei der Mitwirkung bei Bestellung und Tätigkeit der Feldgeschworenen handelt die Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis.
 
Für die Entschädigung dieser kommunalen Ehrenämter können die Regeln der Gemeindeordnung (GO) ergänzend herangezogen werden. Sondervorschriften aus dem Abmarkungsgesetz bestehen nicht. Im Rahmen der Auslegung ist anerkannt, dass Art. 20a GO die Erstattung (in der Regel aus besonderen Anlässen anfallender) besonderer Auslagen nicht grundsätzlich ausschließt. Dem Ehrenamtlichen sollen nach der Intention des Gesetzgebers durch seine ehrenamtliche Tätigkeit keine Nachteile erwachsen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufwendungen objektiv im öffentlichen Interesse notwendig waren und mit der ehrenamtlichen Tätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Ein Zusammenhang zur Amtsausübung ist hier jedenfalls zu bejahen, da es gerade um Beiträge für die Feldgeschworenen-Vereinigung geht und in dieser vor allem der Wissensaustausch ein maßgeblicher Gesichtspunkt ist, d. h. zu erwarten ist, dass die Mitgliedschaft sich auch positiv auf die Ausübung des Ehrenamts auswirken wird.
 
Vor dem Hintergrund der Aufgabe der Gemeinden, Feldgeschworene zu bestellen und in diesem Zusammenhang dem gemeindlichen Interesse, das Amt des Feldgeschworenen zu fördern, haltet das Landratsamt insgesamt für gut vertretbar, dass Gemeinden ihren Feldgeschworenen ihre Mitgliedsbeiträge für die Feldgeschworenen-Vereinigung erstatten können. Hierfür soll die Gemeinde einen Gemeinderatsbeschluss fassen.
 
Aktuell sind bereits sechs Feldgeschworene aus der Gemeinde Aurachtal der Feldgeschworenen-Vereinigung Erlangen-Höchstadt beigetreten. Bei 15,00 Euro pro Mitglied je Jahr, würden sich aktuell die Mitgliedsbeiträge auf 90,00 Euro für die Gemeinde belaufen.
 
Insgesamt gibt es 23 aktive Feldgeschworene in Aurachtal. Das entspräche 345,00 Euro Mitgliedsbeiträge pro Jahr.
 
Es wird vorgeschlagen für die aktuell beigetretenen Feldgeschworenen und auch für alle zukünftig beitretenden Feldgeschworenen den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 15,00 Euro je Mitglied pro Jahr für die Feldgeschworenen-Vereinigung Erlangen-Höchstadt zu übernehmen.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, die Mitgliedsbeiträge für die aktuell beigetretenen und für zukünftig beitretende Feldgeschworene für die Feldgeschworenen-Vereinigung Erlangen-Höchstadt in Höhe von 15,00 Euro je Mitglied pro Jahr zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Lange Straße 2, 91086 Aurachtal
Tel.: 09132 775-0
E-Mail: vg@aurachtal.de
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