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öffentlich


Aufstellungsbeschluss
Einbeziehungssatzung "Dörflas"


 
Sachvortrag:
 
GRM Schuh ist aufgrund persönlicher Beteilung gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 
Die Gemeinde war sich in seiner Sitzung vom 24.05.2023 einig, dass es den Eigentümern der Grundstücke mit den Fl.-Nern. 453/1 und 526 der Gemarkung Münchaurach ermöglicht werden soll auf den südlichen Teilflächen der Grundstücke Wohnbebauung zu errichten. Es soll durch eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
 
Der Vorsitzende merkt an, dass der städtebauliche Vertrag bereits unterschrieben wurde. Wortbeiträge aus dem Gremium gibt es nicht.

Beschluss:
 
Es wird beschlossen, eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. BauGB für die südlichen Teilflächen der Fl.-Nrn. 453/1 und 526 der Gemarkung Münchaurach zu erlassen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
13
 
GRM Schuh war wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

 



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