zu TOP 4.1. zu TOP 5. TOP 4.2.
öffentlich


Entlastung der Jahresrechnung 2022


 


Beschluss:
 
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die Entlastung als Einverständnis mit der finanzwirtschaftlichen Abwicklung erteilt und auf Einwendungen haushaltsrechtlicher Art verzichtet.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Lange Straße 2, 91086 Aurachtal
Tel.: 09132 775-0
E-Mail: vg@aurachtal.de
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