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öffentlich


Abwägung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange


 
Sachvortrag:
 
1. BGM Hacker übergibt Frau N. vom Planungsbüro Valentin Maier das Wort.
 
Die erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange im Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans fand im Zeitraum vom 24.11.2023 bis 08.12.2023 statt.
 
3.1.1 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen ist.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
 
 
3.1.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
 
3.1.2.1
Von folgenden Behörden und/oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen abgegeben:
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Handwerkskammer Nürnberg
  • Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
  • Kreisbrandrat Matthias Rocca
  • Kreisheimatpfleger Dr. Manfred Welker
  • Landesbund für Vogelschutz
  • Deutsche Post AG
  • Landschaftspflegeverband Mittelfranken
  • Gemeinde Aurachtal
  • Gemeinde Gerhardshofen
  • Gemeinde Weisendorf
  • Gemeinde Wilhelmsdorf
  • Gemeinde Uehlfeld
  • Stadt Herzogenaurach
 
Von folgenden Behörden und/oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Hinweise oder Empfehlungen abgegeben:
  • Regierung von Mittelfranken
  • Staatliches Bauamt
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Amt für ländliche Entwicklung
  • Markt Emskirchen
 
Beschluss:
Die Gemeinde Oberreichenbach nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Behörden, sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen bezüglich der vorgelegten Planung eingegangen sind.
 
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
 
 
3.1.2.2  Landratsamt Erlangen-Höchstadt
I. Naturschutz
Von Seiten des SG 40 (Naturschutz und Landschaftspflege) kann vorbehaltlich der Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt werden. Es wird darum gebeten den Umweltbericht entsprechend dem Anhang zu überarbeiten.
 
Abwägungsvorschlag:
Der Umweltbericht wird redaktionell nach Vorgabe der UNB angepasst.
 
Anmerkung zum Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan, Gemeinde Oberreichenbach:
 
Umweltbericht:
Der Umweltbericht ist überdehnt. Viele Textbausteine bzw. Kapitel wiederholen sich im Bericht mit exakt gleichem Wortlaut. Die sich wiederholenden und kopierten Bereiche könnten zusammengefasst werden, um eine bessere Übersichtlichkeit zu erhalten. Die Einfügung eines Inhaltsverzeichnisses würde ebenfalls für zusätzliche Übersichtlichkeit des Berichts beitragen. Es wird darum gebeten, auf Groß- und Kleinschreibung zu achten (siehe Kapitelüberschrift 2 im Umweltbericht) und beim Kopieren der Sätze darauf zu achten, denselben Satz nicht nochmal in den Satz einzufügen (siehe Kapitel Prognose Fläche 3.02).
Zu den einzelnen Kapiteln:
1.Einleitung
Bestandsbeschreibung und geplante Ausweisung der betroffenen Flächen sind im Umweltbericht kurz darzustellen. Die Beschreibung angrenzender Strukturen bzw. Habitate in Kapitel 2 sollte in die "Einleitung" verlegt werden. Hier auch die entsprechende Flächenänderung hinsichtlich Versiegelung und Grünflächen (m2 Zahlen). Unnötige Wiederholungen, Erwähnungen, im Bereich Schutzgüter sollten verringert werden.
2. Eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen (siehe Hinweis unter "Umweltbericht" - Zusammenfassen)
Schutzgut Biotope und Arten:
Die Aussage "In den landwirtschaftlichen Flächen werden Lebensräume regelmäßig durch Bearbeitung der Flächen gestört. Insekten und Kleinlebewesen werden beim Umbrechen und Ernten getötet. Durch die Entnahme der Fläche aus der Bewirtschaftung wird sich die Situation für diese Lebewesen verbessern.", sollte erläutert werden. Nach hiesigem Verständnis führt die Änderung des FNP vorerst zu keiner Änderung (Verschlechterung oder Verbesserung) des Ausgangszustandes. Die Flächen werden vorerst weiter bis zur Umsetzung der baulichen Planung landwirtschaftlich genutzt. Zu begründen wäre zusätzlich die Aussage, welche Lebewesen der Agrarlandschaft, die ansonsten gestört oder getötet würden, von einer Flächennutzungsplanänderung zu den geplanten Nutzungstypen profitieren würden?
Inwieweit und für welche Arten würde die Änderung von einer Agrarfläche zu einem Industriegebiet (Fläche 3.04) die Situation für diese verbessern?
Schutzgut Boden und Flächen:
Die Angaben stimmen nicht vollständig mit Angaben der Bodenübersichtskarte im BayernAtlas überein. Es wird um eine Korrektur bzw. um die Angabe der entsprechenden Quelle gebeten.
Schutzgut Erholung:
Erholung ist kein Schutzgut, sondern ist Teil des Schutzgutes Mensch (siehe Der Umweltbericht in der Praxis Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung - ergänzte Fassung - Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung (bayern.de)).
Monitoring:
Das Kapitel Monitoring ist nicht notwendig, solange keine konkreten Bebauungspläne vorliegen, die eine Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahme benötigen.
 
Abwägungsvorschlag:
Der Umweltbericht wird redaktionell nach Vorgabe der UNB angepasst.
Zur Erläuterung:
Da es sich um vier Teilflächen handelt wiederholen sich einzelne Texte. Die einzelnen Flächen müssen aber separat abgehandelt werden um Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich nur über eine Fläche zu informieren. Weitere Zusammenfassungen sind hier nicht möglich.
 
II. Immissionsschutz
 
Zu 3.2
Die Ausweisung eines Dorfgebietes, um den dort ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb Erweiterungspotenzial zuzugestehen und gleichzeitig um den bestehenden Betrieb Wohnbaufläche auszuweisen ist immissionsschutzfachliche nicht optimal.
Entweder kann sich der Betrieb in Bezug auf die Tierhaltung nicht wie geplant oder nur geringfügig entwickeln oder im späteren Bauleitplanverfahren werden entsprechende Schutzabstände zu dem Betrieb eingerichtet. Was wiederum weniger faktisch nutzbare Fläche bedeuten würde.
 
Abwägungsvorschlag:
Im Falle einer Betriebserweiterung innerhalb der Dorfgebiete sind entsprechende Abstandsflächen einzuhalten bzw. sonstige immissionsschutzrechtliche Maßnahmen zu prüfen.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme unter Hinweis auf die vom Büro Valentin Maier Bauingenieure AG formulierten Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und stimmt den Abwägungen zu.
 
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
3.1.2.3  Planungsverband Nürnberg
Die Stellungnahme vom 21.09.2023 (s.u.) wird aufrechterhalten. Dabei wurde auf die Stellungnahme der Höheren Landesplanung der Regierung verwiesen, der zugestimmt wird. Die Stellungnahme wurde am 23.10.2023 bereits abgewogen.
 
Stellungnahme vom 21.09.2023 (2. Reguläre Beteiligung):
Es wurde festgestellt, dass zu o. g. Vorhaben der Gemeinde Oberreichenbach Datum 21.09.2023 bereits mit Schreiben vom 15.12.2022 sowie mit Schreiben vom 13.06.2023 aus regionalplanerischer Sicht Stellung genommen wurde. Mit den Änderungsflächen 3.01 (Gemeinbedarfs- und Grünfläche), 3.03 (Grünfläche) und 3.04 (gewerbliche Baufläche) bestand aus regionalplanerischer Sicht Einverständnis.
Für den Änderungsbereich 3.02 (ca. 1,4 ha Wohnbaufläche) konnte, aufgrund eines wohl eingeleiteten Normenkontrollverfahren mit bis dahin noch unbekanntem Ausgang, hinsichtlich der tatsächlichen Verfügbarkeit des Bebauungsplanes .Seeland" (Allgemeines Wohngebiet) keine abschließende regionalplanerische Beurteilung vorgenommen werden, da der angegebene und als noch plausibel gesehene Wohnbauflächenbedarf durch das Baugebiet Seeland vollständig abgedeckt wäre und eine Neuausweisung nicht rechtfertigen würde (vgl. Ziel 1.2.1 LEP i.V.m. Grundsatz 3.1 LEP und Ziel 3.2 LEP).
 
 
Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde der Regierung von Mittelfranken vom 19.09.2023 verwiesen, der sich aus regionalplanerischer Sicht inhaltlich angeschlossen wird. In dieser wird auf ein Gespräch (vom 06.09.2023) der Höheren Landesplanungsbehörde mit Herrn Bürgermeister Hacker und dem zuständigen Planungsbüro Bezug genommen, in welchem seitens der Gemeinde erklärend dargelegt wurde, dass der Bereich des Bebauungsplanes "Seeland" für die nächsten 10-12 Jahre entsprechend der derzeitigen Nutzung weiterhin gewerblich genutzt werden wird und somit für diesen Zeithorizont einer Wohnnutzung nicht zugänglich sind. Weitere Anmerkungen sind somit nicht angezeigt.
Eine Behandlung im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.
 
Abwägung:
Die Informationen werden dankend zur Kenntnis genommen. Da auf die Stellungnahme der Regierung verwiesen wird, wird auch auf die zugehörige Abwägung verwiesen. Der Bedarf konnte nachgewiesen werden, sodass an der Planung festgehalten wird.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme unter Hinweis auf die vom Büro Valentin Maier Bauingenieure AG formulierten Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und stimmt den Abwägungen zu.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
3.1.2.4  Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Bodenschutz
Mit unserem Schreiben vom 16.12.2022 bzw. 21.09.2023 haben wir bereits eine Stellungnahme zu dem o.g. Flächennutzungsplan abgegeben.
Unsere Hinweise zum Bodenschutz wurden von dem Planungsbüro zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der hohen bis sehr hohen regionalen Ertragsfähigkeit teilte das Planungsbüro mit, dass der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen für die Bereitstellung der gewerblichen Flächen und Wohnbauflächen seitens der Gemeinde in Kauf genommen wird.
Die Beeinträchtigungen der Ertragsfähigkeit sind durch Vermeidungsmaßnahmen zu minimieren oder die Belange des Bodenschutzes durch Kompensationsmaßnahmen (z.B. Entsiegelung von Flächen, Wiedervernässung ehem. feuchter oder nasser Standorte, Reduzierung des Nähr- und Schadstoffeintrags durch gezielte Düngung, usw.) zu sichern.
 
Abwägungsvorschlag:
Die bereits eingegangenen Hinweise wurden bei den Planungen berücksichtigt.
In der verbindlichen Bauleitplanung bei Inanspruchnahme von Böden entsprechende Vermeidungsmaßnahmen zu treffen.
 
Abwasserbeseitigung
In der Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden bezüglich der geplanten Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) keine genaueren Angaben gemacht.
Bezüglich der Erschließungsplanung sehen wir uns veranlasst, auf folgendes hinzuweisen:
Neubauflächen können erst ausgewiesen werden, wenn eine nach den derzeitigen Vorschriften ordnungsgemäße Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) nachgewiesen ist.
Nach § 55 WHG zu den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung soll das Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, Die Folge ist, dass Neubaugebiete grundsätzlich nur noch im Trennsystem zu entwässern sind, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Bei einer Entwässerung im Trennsystem ist eine (ortsnahe) Versickerung vorrangig umzusetzen. Nur wenn diese nachweislich nicht möglich ist und die wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, kann einer Einleitung von Niederschlagswasser im Trennsystem in ein Oberflächengewässer zugestimmt werden.
 
Abwägungsvorschlag:
Erläuterungen zum anfallenden Niederschlagswasser sind bereits in den Planungsberichten zu den einzelnen Flächen enthalten (meist letzter Absatz). Auch die sonstige Erschließung der Änderungsflächen ist gesichert. Für die neue Wohnbaufläche wurde hier das bereits vorliegende Konzept beschrieben. Für die neue Gewerbefläche ist eine Erschließung gesichert, jedoch wurden auf Ebene des Flächennutzungsplanes noch keine detaillierten Überlegungen zu den sonstigen Erschließungen angestellt. Die Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche wird entsprechend der bestehenden Gebäude erschlossen, die Leitungen sind hierfür nur zu erweitern, reichen jedoch aus.
 
Gewässer/Hochwasser/Starkregenereignisse
Den Beschluss des Gemeinderats vom 23.10.2023 zur Durchführung der erneuten, verkürzten Beteiligung nehmen wir zur Kenntnis.
Die fachlichen Informationen und Empfehlungen unter Punkt 2.5 in unserer Stellungnahme vom 21.09.2023 sind weiterhin zu beachten.
 
Abwägungsvorschlag:
Die Informationen wurden bereits abgewogen und bei den Planungen berücksichtigt.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme unter Hinweis auf die vom Büro Valentin Maier Bauingenieure AG formulierten Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und stimmt den Abwägungen zu.
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
3.1.2.5  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Landwirtschaftliche Belange sind in den Planungen in allen vier Änderungsbereichen durch den Verlust von Kulturflächen betroffen.
Der Verlust an landwirtschaftlichen Anbauflächen sollte im Interesse der Aufrechterhaltung und der Stärkung der regionalen Produktion, vor allem mit Blick auf die Versorgung der Bevölkerung mit regional erzeugten Nahrungsmitteln, möglichst auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt werden. Besonders wenn es sich betreffend der Bodenbonität im Vergleich zum Landkreis-Durchschnitt um besonders ertragreiche Böden handelt. Dies sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt alle Flächen mit einer Ackerzahl von mindestens 38, bzw. einer Grünlandzahl von mindestens 44 (nach Reichsboden-schätzung).
In den Planungen sind ausschließlich Böden mit Ackerzahlen über 40 bis zu 47 und Grünlandzahl von 47 betroffen, so dass alle betroffenen Flächen als besonders ertrag-reiche Flächen anzusehen sind (Acker- u. Grünlandzahlen über dem LKR-Durch-schnitt).
Der Verlust von Kulturflächen schwächt die Leistungsfähigkeit und die Entwicklungs-möglichkeiten der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe. Adäquater Ersatz für verlorene Flächen sind auf dem Kauf- und Pachtmarkt nur mehr sehr schwer zu bekommen. Um den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen so gering wie möglich zu halten, ist in den Planungen deshalb ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden angezeigt.
Hierzu verweisen wir auf Punkt 5.4.1 (Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen) im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern und auf das erklärte politische Ziel in Bayern, den Flächenverbrauch deutlich zu verringern.
In diesem Zusammenhang bitten wir eindringlich zu prüfen, welche bestehende Flächenpotentiale wie Leerstände oder Baulücken innerorts bestehen. Durch eine intensive Aktivierung dieser Potentiale kann im Regelfall landwirtschaftlicher Grund und Bo-den geschont werden.
Sollten bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen auch landwirtschaftliche Nutz-flächen betroffen sein, bitten wir bei der Umsetzung solcher Ausgleichsmaßnahmen zu beachtet, dass diese Flächen bezüglich ihrer Flächenform, -größe und Art der Einschränkungen für die Landwirtschaft weiterhin zu bewirtschaften bleiben (z.B. produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen - PIK). Ansonsten würden der Landwirtschaft über die tatsächlichen Bauflächen hinaus zusätzliche Flächen für Ausgleichsmaßnahmen verloren gehen.
Darüber hinaus ist bei der Auswahl von Ausgleichsflächen auf agrarstrukturelle Be-lange Rücksicht zu nehmen.
 
Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme ging während des bisherigen Verfahrens bereits ein und wurde entsprechend abgewogen. An dieser Abwägung (s.u.) wird weiterhin festgehalten:
"In der Begründung wurde die Thematik Bodenschutz auch im Hinblick auf landwirtschaftliche Flächen bereits aufgenommen, darüber hinaus wurde dargelegt, dass keine alternativen Flächen zur Verfügung stehen. Die weiteren Informationen werden berücksichtigt."
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme unter Hinweis auf die vom Büro Valentin Maier Bauingenieure AG formulierten Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und stimmt den Abwägungen zu.
 
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
3.1.2.6  Bayersicher Bauernverband
Es wird auf die Stellungnahme vom 25.05.2023 (s.u.) verwiesen, die als Anhang mitgeschickt wurde. Dabei wurde auf Ausgleichsflächen und die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen hingewiesen, sowie auf die von angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieben ausgehenden Immissionen. Die Stellungnahme wurde am 10.07.2023 bereits abgewogen.
 
Stellungnahme vom 25.05.2023 (1. Reguläre Beteiligung) mit Beschluss:
Die für diese Baumaßnahmen notwenigen Ausgleichflächen sind auf öffentlichem Grund zu errichten. Hinsichtlich der Bewertung von Flächen bzw. Ausgleichflächen wird empfohlen, die langfristige Bewirtschaftung dieser Flächen zur Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfes heranzuziehen. Weiterhin sind Einschränkungen in der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von Flächen insbesondere für die Flächenbewirtschafter sowie für die Eigentümer zu vermeiden.
Für die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen aktiv wirtschaftender Betriebe müssen den Betrieben passende, bewirtschaftbare Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden.
Emissionen, vor allem Staub, Lärm und Geruch, die durch eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen entstehen, sind von den zukünftigen Grundstückseigentümern zu dulden.
Vor allem das geplante Baugebiet mit den Fl. Nrn. 358, 317/1 TF, 320 TF, 357 TF, 361 TF (13.060 m²) könnte zu Problemen führen, da sich in direkter Nähe ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung befindet. Hier könnte es vor allem durch Geruchsemissionen zu Problemen führen. Ebenfalls ist die Erschließung über die Schulstraße, durch das erhöhte Verkehrsaufkommen für den Betrieb von Nachteil.
Ebenfalls könnte die Ausweisung von dem gewerblichen Baugebiet Fl. Nr. 165 TF (10.850 m²) für den benachbarten Landwirtschaftlichen Betrieb zum Nachteil werden. Hier wird auf dem landwirtschaftlichen Betrieb Schweinemast und Mutterkuhhaltung betrieben. Hier sollte die starke Geruchsemission eingeplant werden bei der Planung und eventuell eine Ersatzfläche in Betracht bezogen werden.
Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass sicherzustellen ist, dass während erforderlicher Erschließungsmaßnahmen und auch hinterher die Zufahrten zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken uneingeschränkt möglich sein müssen. Gleiches gilt für Entwässerungseinrichtungen (Drainagen, Vorfluter) und die Flurwege.
Hinsichtlich einer Randbegrünung weisen wir auf die Bestimmungen gem. § 47 f Bayerisches AGBGB hin.
 
Abwägung:
Die Hinweise werden bei den weiteren Planungen berücksichtigt und in der Begründung ergänzt. Hinsichtlich der zu erwartenden Emissionen durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb wird ein Hinweis in die Begründung und in der verbindlichen Bauleitplanung aufgenommen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Emissionen zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme unter Hinweis auf die vom Büro Valentin Maier Bauingenieure AG formulierten Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und stimmt den Abwägungen zu.
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
3.1.2.7  IHK Nürnberg

Nach Prüfung der Unterlagen und Rücksprache mit unserem zuständigen IHK-Gremium dürfen wir Ihnen mitteilen, dass seitens der IHK Nürnberg für Mittelfranken in ihrer Rolle als Vertreterin der gesamtwirtschaftlichen Interessen grundsätzlich keine Einwände gegen die o.g. Planung bestehen.
Die Flächennutzungsplanung stellt die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen dar. Sie ist der erste Schritt zur Planungssicherheit für Unternehmen und Bevölkerung. Die IHK tritt für optimale Standortbedingungen und Planungssicherheit, sowohl für den ortsansässigen Unternehmensbestand als auch für Neuansiedler ein. In der vorliegenden Planung sehen wir diese Ziele nicht gefährdet. Sie dient der städtebaulichen Vorbereitung zur Ausweisung von Gewerbeflächen, Wohngebieten, sozialen Nutzungen und gemischter Bauflächen sowie Grünflächen. Die polyzentrale Entwicklung der Kommune vor allem im fußläufigen Ortskern mit umfassenden Angeboten (Soziales, Nahversorgung, Wohnen und Arbeiten) kann zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts beitragen.
Durch die geplanten Änderungen werden keine Zielkonflikte oder Einschränkungen wirtschaftlicher Interessen erwartet. Die Ausweisung einer Fläche für die Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes wird ausdrücklich begrüßt.
 
Abwägungsvorschlag:
Die Informationen werden dankend zur Kenntnis genommen und auch bei zukünftigen Planungen berücksichtigt.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme unter Hinweis auf die vom Büro Valentin Maier Bauingenieure AG formulierten Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und stimmt den Abwägungen zu.
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
3.1.2.8  PLEDOC GmbH
Die Stellungnahme (s.u.) entspricht im Wortlaut genau der vorangegangenen Stellungnahme, die am 23.10.2023 bereits abgewogen wurden.
Dabei wurde darauf verwiesen, dass das Unternehmen auch bei der zukünftigen Ausweisung von Ausgleichsflächen zu beteiligen ist.
 
Wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen werden:
®  OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen
®  Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
®  Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg
®  Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
®  Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
®  Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
®  Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
®  Uniper Energy Storage GmbH, Düsseldorf: Erdgasspeicher Epe, Eschenfelden, Krummhörn
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
 
Abwägung:
Die Hinweise werden dankend zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Hinweise zu Ausgleichsflächen ist zu erläutern, dass diese nicht im Rahmen des Flächennutzungsplanes nachträglich festgelegt werden, sondern erst in der verbindlichen Bauleitplanung, also in gesonderten Bauleitplanverfahren. Im Rahmen dieser neuen Verfahren ist die PLEdoc GmbH als Träger öffentlicher Belange ebenfalls zu beteiligen.
 

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme unter Hinweis auf die vom Büro Valentin Maier Bauingenieure AG formulierten Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und stimmt den Abwägungen zu.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
 

 



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