zu TOP 2. zu TOP 4. TOP 3.
öffentlich


Bebauungsplan "Ortskern Oberreichenbach";
Billigungs- und Auslegungsbeschluss


 
Sachvortrag:
 
Um den gewünschten Zweck der Schaffung eines attraktiven Ortszentrums mit kleinen barrierefreien Wohnungen, Tagespflegeplätzen, einem öffentlichen Veranstaltungssaal und einer Fußwegeverbindung zum Dorfplatz zu erreichen, wird der Bebauungsplan "Ortskern Oberreichenbach" aufgestellt.
 
Das Plangebiet umgrenzt sich wie folgt:
Es wird im Süden durch die Emskirchner Straße und im Westen zunächst durch die Schwalbengasse begrenzt, weitet sich nach Westen aus und wird dort durch den nördlichen Bereich des Meisenwegs begrenzt. Es quert die Hauptstraße und umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 3 vollständig. Weiterhin verläuft die Grenze an der Hauptstraße entlang bis zur östlichen Grenze des Grundstückes Fl.-Nr. 48/2, weitet sich leicht nach Osten aus, um das Grundstück Fl.-Nr. 50 vollständig zu umfassen. Nach Süden erläuft die Grenze des Gebietes entlang der westlichen Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 51 und 54.
 
Herr R. vom Planungsbüro "Stadt & Land" erläutert den Planungsentwurf mit einer möglichen Variante und den angestrebten Festsetzungen.
In einer vorbereitenden Veranstaltung wurden zu einem Vorentwurf durch Gemeinderatsmitglieder Änderungen gewünscht.
Diese wurden in die vorliegenden Entwürfe eingearbeitet. Insbesondere wurde eine Variante gewünscht, in der der mögliche Baukörper auf dem Flurstück 56/2 L-förmig ist. Es waren zwei Einzelgebäude vorgesehen.
Das Baufenster auf dem Grundstück Hauptstraße 28 wurde wunschgemäß nach Osten zur Kirche hin erweitert. Die Baulinie zur Straße wurde belassen.
Der geplante Fußweg wird an den Eichenbach verlegt.
Weiterhin wurden Festsetzungen geändert zu Dacheindeckung, Dachneigung, Geschossigkeit und Geschossflächenzahl.
 
Die Festsetzungen für den Bereich mit Gemeinbedarf wurden liberal gestaltet. So wurde hier keine Dachform, und -neigung und Geschossflächenzahl festgelegt.
 
Im Bereich des neu zu schaffenden Etagenwohnbaus sind drei Vollgeschosse möglich. Als Regulativ wird eine Maximalhöhe von 12 m festgelegt.
 
Es werden Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Standorte für Carsharing-Fahrzeuge vorgesehen.
 
Bestehende Bebauung wird entsprechend des Bestands im Plan aufgenommen und kategorisiert.
 
Ob der Hinweis bzgl. der Erdwärmesonde aufrechterhalten wird, muss noch final geklärt werden, soll aber zunächst beibehalten werden.
 
Anschließend haben die Gemeinderatsmitglieder die Möglichkeiten, Fragen an den Planer zu richten.
 
Nach der Wortmeldung von GRM Dr. Himmler, der die Zisternengröße von 6 m³ als zu knapp bemessen hält, diskutiert das Gremium über eine angemessene Größe, die als ausreichend empfunden wird. Der Planer erläutert hierzu, dass sich die 6 m³ auf Basis durchschnittlicher Regenmengen ergeben.
 
GRM Schmitz möchte wissen, wie weit der Befreiungstatbestand von der Zisternenpflicht greift, wenn die Dächer nur teilweise begrünt werden. Er spricht sich dafür aus, dass dies nachrechenbar belegt wird, damit dieser Passus nicht ausgelegt werden muss. Der Planer ergänzt diesen Hinweis in Punkt 5 der textlichen Festsetzungen bzw. Hinweise.
 
GRM Reiß erinnert daran, dass der Gemeindesaal ursprünglich als L-förmiger Bau angedacht war, da in dieser Form auch mehrere Nutzungen denkbar bzw. realisierbar wären. Diese Form würde auch Kostenersparnisse bringen. GRM Reiß betont hierzu nochmal, dass sich die Gemeinde für den Bau eines Bürgersaals nicht übernehmen dürfe. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, ob im Falle eines Beschlusses des Gemeindesaals im heute vorgelegten Bebauungsplan, die Planungen zu einem Hortneubau damit hinfällig werden. Er bezweifelt, dass ausreichend Mittel für beide Projekte zur Verfügung stünden.
 
Herr R. weist darauf hin, dass es nur um die Funktionszuweisung der jeweiligen Flächen gehe. Nur das sei zu diesem Tagesordnungspunkt heute zu beschließen. Auch die übrigen Gemeinderatsmitglieder erinnern daran, dass mit dem folgenden Beschluss nicht entschieden wird, ob ein Bürgersaal gebaut wird oder nicht.
 
GRM Kurzmann möchte wissen, was die Folgen einer Übertragung des Anwesens Hauptstr. 17 an einen Fremdinvestor wären. 1. BGM Hacker bestätigt, dass Fördermittel der Städtebauförderung mit größter Wahrscheinlichkeit rückabgewickelt werden müssten, man jedoch mit dem Instrument des Belegungsrechts versuchen könnte dagegen zu steuern.
 
GRM Dr. Himmler erinnert daran, dass nach einer Vorgabe des Plangutachtens, das Anwesen Hauptstr. 17 als ortsbildprägendes Gebäude erhalten werden sollte. Der Planer korrigiert, dass die Stellung zur Schwalbengasse und Hauptstraße erhalten bleiben muss. Das ortsbildprägende Bild entsteht durch die Kubatur, die im Bebauungsplanentwurf auch wieder aufgegriffen worden ist.
 
Auf entsprechenden Hinweis von GRM Kaltenhäuser, dass die PV-Freiflächenanlage überflüssig sei, wird dieser Passus ersatzlos gestrichen.
 
Im nächsten Schritt beschließt der Gemeinderat über die beiden zur Wahl stehenden Varianten, L-Form oder zwei Gebäudeteile.
 
Zuerst steht die L-Form zur Abstimmung.
 
Mit sechs Ja-Stimmen zu fünf Nein-Stimmen wird die L-Variante angenommen.
 
Für den westlichen Bereich zeig der Referent die Pläne der ausführenden Baugesellschaft auf. Die Grundstücke wurden nach dem amtlichen Lageplan eingeteilt. Diese seien zwar eng und kleinteilig, die Abstandsflächen werden jedoch eingehalten.
 
Abschließend weist Herr R. darauf hin, dass für den Bebauungsplan der Innenentwicklung theoretisch nur ein Verfahrensschritt notwendig sei, da die vorliegenden Gegebenheiten allerdings komplexer seien, wird es nicht bei einem Verfahrensschritt bleiben.  

Beschluss:
 
Der Gemeinderat billigt den Entwurf in Variante des L-Baus des Bebauungsplanes "Ortsmitte Oberreichenbach" in der Fassung vom 15.11.2023 einschließlich der Begründung und vorgetragenen Anpassungen.
 
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Lange Straße 2, 91086 Aurachtal
Tel.: 09132 775-0
E-Mail: vg@aurachtal.de
Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Lange Straße 2 · 91086 Aurachtal · Tel.: 09132 775-0 · vg@aurachtal.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung