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öffentlich


Antrag auf isolierte Befreiung;
Errichtung einer Sauna auf dem Grundstück Fl.-Nr. 209/39 der Gemarkung Falkendorf, Bergstraße 1


 
Sachvortrag:
 
Das Grundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Röthenäcker".
Die geplante Sauna ist grundsätzlich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1. a) BayBO verfahrensfrei.
Allerdings legt der Bebauungsplan Baugrenzen fest. Die Sauna wird gänzlich außerhalb der Baugrenzen liegen, da aufgrund der bereits bestehenden Bebauung eine Situierung innerhalb der Baugrenzen nicht möglich ist. Es wird daher eine Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt. Die Bauherren haben den Antrag zur isolierten Befreiung zur Festsetzung des Bebauungsplanes gestellt, um das Vorhaben durchführen zu können.
Die Nachbarn wurden beteiligt. Sie haben keine Einwände gegen das Vorhaben.
 
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, die Befreiung zu erteilen. Auch aus dem Gremium kommen keine Einwände gegen die Planung.

Beschluss:
 
Die Zustimmung zur Erstellung einer Sauna auf dem Grundstück Fl.-Nr. 209/39 der Gemarkung Falkendorf, Bergstraße 1 wird erteilt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Lange Straße 2, 91086 Aurachtal
Tel.: 09132 775-0
E-Mail: vg@aurachtal.de
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