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öffentlich


Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerungseinrichtung für die Jahre 2024 bis 2027


 
Sachvortrag:
 
Nach Art. 8 Abs. 2 KAG sollen die Gebühren kostendeckend festgesetzt werden, wobei entsprechend Art. 8 Abs. 6 KAG ein Kalkulationszeitraum zu bestimmen ist, der höchstens vier Jahre umfassen soll. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraumes ergeben, sind innerhalb des folgenden Kalkulationszeitraumes auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
In der letzten Gebührenbedarfsberechnung wurden die Jahre 2016 bis 2019 nach- und die Jahre 2020 bis 2023 vorauskalkuliert. Die mengenbezogene Einleitungsgebühr nach § 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) lag bei 2,71 € pro m³. Die Niederschlagswassergebühr wurde auf 0,62 €/m² pro Jahr festgelegt.
Die Gebührenanpassung soll zum 01.01.2024 erfolgen. Vorliegend werden die Jahre 2020 bis 2023 nachkalkuliert und die Jahre 2024 bis 2027 vorauskalkuliert. Außerdem wird das Jahr 2019 zum Nachkalkulationszeitraum herangezogen, da die letzte Gebührenanpassung zum 01.01.2020 erfolgte. Im Zeitpunkt der Fertigstellung der Berechnung lag das endgültige Ergebnis 2019 noch nicht vor. Die Differenz zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Ergebnis 2019 aufgrund der Nachkalkulation nach Ablauf des Haushaltsjahres wirkt sich dann auf die Über- oder Unterdeckung aus, die in den übernächsten Kalkulationszeitraum zu übertragen ist.
Über Benutzungsgebühren können nur die Kosten der Grundstücksentwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) abgedeckt werden. Die Kosten, die auf die Beseitigung des Niederschlagswassers von den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfallen, müssen daher bei der Kalkulation der Gebührensätze für die Grundstücksentwässerung außer Ansatz bleiben. Dies gilt sowohl für die Verwaltungs-, Betriebs- und Unterhaltungskosten als auch für die auf den Herstellungsaufwand für die Straßenentwässerung entfallenden kalkulatorischen Kosten.
 
1.         Betriebskosten
Die Betriebskosten wurden den Sachbüchern entnommen und in Niederschlags- und Schmutzwasseranteile aufgeteilt.
 

Betriebskosten in €
(ohne StrEA und kalk. Kosten)

NW
SW
2019
23.619,12
240.604,21
 


Betriebskosten in €
(ohne StrEA und kalk. Kosten)

NW
SW
2020*
29.460,79
-25.570,65
2021
44.362,82
301.909,87
2022
30.454,11
212.902,30
2023
36.239,40
133.253,20
2024
43.760,30
220.493,40
2025
37.880,60
218.416,80
2026
38.018,00
218.829,00
2027
38.097,29
219.226,87
 
* Die negativen Betriebskosten beim Schmutzwasser betreffen das an Herzogenaurach zu zahlende Überleitungsentgelt und lassen sich auf Abweichungen zwischen in Rechnung gestellte Abwassermengen und tatsächlich übergeleitetem Schmutzwasser zurückführen. In der Abrechnung 2018 und 2019 wurde die übergeleitete Abwassermenge von Oberreichenbach bei der Rechnungsstellung nicht in Abzug gebracht und in 2020 bereinigt. Außerdem wurden seitens der Stadt Herzogenaurach keine Vorauszahlungen fürs Folgejahr festgesetzt.
 
2.         Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung (kalkulatorische Kosten)
Über die Benutzungsgebühren wird der nicht durch Zuschüsse bzw. Beiträge gedeckte Aufwand im Rahmen von kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung) finanziert.
Die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten basiert auf dem Anlagenachweis für die Entwässerungseinrichtung und den von der Gemeinde geplanten Investitionen. Der Anlagennachweis wurde bis 31.12.2027 fortgeschrieben.
 
2.1.    Kalkulatorische Abschreibung
Aus dem beitrags- und zuwendungsfinanzierten Teil des Investitionsaufwands wird (soweit die Zuwendungen zur Entlastung der Gebührenpflichtigen gewährt wurden) nicht abgeschrieben.
Entsprechend wird die jährliche Abschreibung ermittelt, indem der Jahresbetrag der Abschreibungen um den jährlichen Auflösungsbetrag aus den Zuwendungen, Beiträgen und Kostenerstattungen reduziert wird.
Auf Grunderwerb und Anlagen im Bau wird nicht abgeschrieben. Der Berechnung werden jeweils die um den Straßenentwässerungsanteil gekürzten Abschreibungswerte zugrunde gelegt.
 

Jährliche Abschreibung (€)

NW
SW
2019
33.177,78
89.696,24
 

Jährliche Abschreibung (€)

NW
SW
39.687,97
101.868,87
2021
42.798,17
106.863,66
2022
41.945,25
99.638,09
2023
40.079,37
91.623,22
2024
68.873,48
147.335,22
2025
79.760,54
157.221,43
2026
72.584,75
143.542,66
2027
105.349,89
210.957,29
 
2.2.    Kalkulatorische Verzinsung (Restbuchwertmethode)
Der Verzinsung unterliegt das gesamte, im Betrieb notwendige gebundene Anlagekapital, unabhängig davon, ob es aus Eigenmitteln oder aus Krediten stammt. Beiträge und Zuwendungen des Staates bleiben bei der Berechnung der Verzinsung wiederum außer Ansatz.
Die kalkulatorischen Zinsen werden, wie bisher, berechnet aus den um den Straßenentwässerungsanteil verringerten jährlichen Mittelwerten der Restbuchwerte der Ausgaben, der um den Mittelwert der Restbuchwerte der Einnahmen reduziert wurde.
Die Höhe des Zinssatzes orientiert sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV). Unter Berücksichtigung des "mehrjährigen Mittels" ist ein Prozentsatz von 3,0 % als angemessen anzusehen. In der Kalkulation 2020/2023 wurde eine Verzinsung von 2,0 % festgesetzt. Entsprechend wird der Nachkalkulationszeitraum mit 2,0 % verzinst.
 

Jährliche Verzinsung in €

NW
SW
2019
16.108,88
36.422,66

Jährliche Verzinsung in €

NW
SW
2020
18.038,09
38.461,34
2021
20.879,98
41.400,43
2022
22.164,79
42.936,87
2023
23.159,09
44.545,29
2024
42.685,26
80.145,70
2025
51.070,34
90.677,86
2026
46.727,98
79.662,78
2027
52.404,76
90.925,73
 
3.         Berechnung der Niederschlags- und Schmutzwassergebühr
Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass die Grundgebühr von 48,00 € bestehen bleibt.
 
 
Einleitungs-
mengen in m³
Einnahmen aus
Grundgebühr in €
Einnahmen aus
SW-Gebühr in €
2019
129.647
29.434,45
305.966,92
Tatsächliche Ergebnisse lt. Verbrauchsab-
rechnungsstatistik
2020
136.799
49.052,54
370.725,29
2021
132.481
49.336,13
359.023,51
2022
128.634
49.423,70
348.598,14
2023
130.000
50.340,00
 
Schätzung
2024
133.900
51.250,00
 
2025
137.917
51.250,00
 
2026
142.055
51.250,00
 
2027
146.316
52.980,00
 
 
Gebührenpfl.
Flächen in m²
Einnahmen aus
NW-Gebühr in €
2019
184.092,90
71.745,44
Tatsächliche Ergebnisse lt. Verbrauchsab-
rechnungsstatistik
2020
183.781,22
114.222,33
2021
184.341,47
114.263,35
2022
183.290,12
113.777,57
2023
185.174,87
 
Schätzung
2024
188.505,12
 
2025
188.505,12
 
2026
188.505,12
 
2027
194.469,37
 
 
3.1.    Nachkalkulation der Jahre 2019 und 2020 bis 2023
 
2019
 
NW
SW
Betriebskosten
23.619,12
240.604,21
+ Abschreibung
33.177,78
89.696,24
+ Verzinsung
16.108,88
36.422,66
= Jahreskosten
72.905,78
366.723,11
+ Ausgleich 2013-2015
16.383,94
79.408,46
- Einnahmen Grundgebühr
 
29.434,45
Über Einleitungsgebühr
89.289,72
416.697,12
Einnahmen Gebühr
71.745,44
305.966,92
Unter-/Überdeckung 2019
-17.544,28
-110.730,20
Unterdeckung laut Kalkulation 2020-2023
-10.740,35
-58.519,58
"Fehlbetrag"
-6.803,93
-52.210,62
 
Wegen der Entwicklung der Euribor-Zinsen wird keine Verzinsung vorgenommen. Eine negative kalkulatorische Verzinsung gibt es in einer Kalkulation nach KAG nicht.
 
Somit errechnen sich für die Jahre 2020 bis 2023 folgende Ausgleichsbeträge:
 
6.803,93 € : 4 Jahre = 1.700,98 €
 
Unterdeckung Schmutzwasser
52.210,62 € : 4 Jahre = 13.052,65 €
 
 
2020
2021
 
NW
SW
NW
SW
Betriebskosten
29.460,79
-25.570,65
44.362,82
301.909,87
+ Abschreibung
39.687,97
101.868,87
42.795,17
106.863,66
+ Verzinsung
18.038,09
38.461,34
20.879,98
41.400,43
= Jahreskosten
87.186,85
114.759,56
108.037,97
450.173,96
+ Ausgleich 2016-2019
19.384,46
28.031,96
19.384,46
28.031,96
+ Ausgleich 2019 (Diff.)
1.700,98
13.052,65
1.700,98
13.052,65
- Einnahmen Grundgebühr
 
-49.052,54
 
-49.336,13
= Umzuleg. Jahreskosten
108.272,29
106.791,64
129.123,41
441.922,45
Einnahmen NW-Gebühr
114.222,33
 
114.263,35
 
Einnahmen SW-Gebühr
 
370.725,29
 
359.023,51
Unter-/Überdeckung pro Jahr NW
5.950,04
-14.860,06
Unter-/Überdeckung pro Jahr SW
263.933,65
-82.898,94
 
 
2022
2023
 
NW
SW
NW
SW
Betriebskosten
30.454,11
212.902,30
36.239,40
133.253,20
+ Abschreibung
41.945,25
99.638,09
40.079,37
91.623,22
+ Verzinsung
22.164,79
42.936,87
23.159,09
44.545,29
= Jahreskosten
94.564,15
355.477,25
99.477,86
269.421,72
+ Ausgleich 2016-2019
19.384,46
28.031,96
19.384,46
28.031,96
- Ausgleich 2019 (Diff.)
1.700,98
13.052,65
1.700,98
13.052,65
- Einnahmen Grundgebühr
 
-49.423,70
 
-50.340,00
= Umzuleg. Jahreskosten
115.649,59
347.138,16
120.563,31
260.166,33
Einnahmen NW-Gebühr
113.777,57
 
114.000,00
 
Einnahmen SW-Gebühr
 
348.598,14
 
350.000,00
Unter-/Überdeckung pro Jahr NW
-1.872,02
-6.563,31
Unter-/Überdeckung pro Jahr SW
1.459,98
89.833,67
 
Über-/Unterdeckung 2020 bis 2023
 
NW
SW
Unter-/Überdeckung
-17.345,35
272.328,36
 
: 4 Jahre
: 4 Jahre
Unter-/Überdeckung/Jahr
-4.336,34
68.082,09
 
3.2.      Vorauskalkulation der Jahre 2024 bis 2027
Unterdeckung Niederschlagswasser 2020 bis 2023
17.345,35 € : 4 Jahre = 4.336,34 €
Überdeckung Schmutzwasser 2020 bis 2023
272.328,36 € : 4 Jahre = 68.082,09 €
 
 
2024
2025
 
NW
SW
NW
SW
Betriebskosten
43.760,30
220.493,40
37.880,60
218.416,80
+ Abschreibung
68.873,48
147.335,22
79.760,54
157.221,43
+ Verzinsung
42.685,26
80.145,70
51.070,34
90.677,86
= Umzuleg. Jahreskosten
155.319,03
447.974,32
168.711,48
466.316,08
+ Ausgleich 20 - 23 NW
4.336,34
 
4.336,34
 
- Ausgleich 20 - 23 SW
 
-68.082,09
 
-68.082,09
- Grundgebühr
 
-51.250,00
 
-51.250,00
= Umzuleg. Jahreskosten
159.655,37
328.642,22
173.047,82
346.983,99
Befestigte Flächen in m²
188.500
 
188.500
 
Einleitungsmenge in m³
 
133.900
 
137.917
NW-Gebühr pro m²
0,85
0,92
SW-Gebühr pro m
2,45
2,52
 
 
2026
2027
 
NW
SW
NW
SW
Betriebskosten
38.018,00
218.829,00
38.097,29
219.226,87
+ Abschreibung
72.584,75
143.542,66
105.349,89
210.957,29
+ Verzinsung
46.727,98
79.662,78
52.404,76
90.925,73
= Umzuleg. Jahreskosten
157.330,73
442.034,44
195.851,95
521.109,89
+ Ausgleich 20 - 23 NW
4.336,34
 
4.336,34
 
- Ausgleich 20 - 23 SW
 
-68.082,09
 
-68.082,09
- Grundgebühr
 
-51.250,00
 
-52.980,00
= Umzuleg. Jahreskosten
161.667,06
322.702,35
200.188,28
400.047,80
Befestigte Flächen in m²
188.500
 
194.200
 
Einleitungsmenge in m³
 
142.055
 
146.316
NW-Gebühr pro m²
0,86
1,03
SW-Gebühr pro m
2,27
2,73
 
4.            Zusammenfassung (Grundgebühr von 48,00 €)
 
NW
SW
 
€ / m²
€ / m³
ab 2024
0,85
2,45
ab 2025
0,92
2,52
ab 2026
0,86
2,27
ab 2027
1,03
2,73
Durchschnitt aus 24 bis 27
0,91
2,49
 
Die Niederschlagswassergebühr steigt um 0,29 € pro Quadratmeter gebührenpflichtiger Flächen.
 
Die Schmutzwassergebühr sinkt um 0,22 € pro Kubikmeter eingeleitete Schmutzwassermenge.
 
Nach Art. 8 Abs. 2 KAG sollen die Gebühren kostendeckend festgesetzt werden. Die errechnete Gebühr bleibt für den gesamten Kalkulationszeitraum unverändert. Eine etwaige Gebührenanpassung ist erst für den nachfolgenden Kalkulationszeitraum wieder möglich.

Beschluss:
 
Der Abwassergebührenkalkulation 2024 bis 2027 mit Festsetzung der Gebühren wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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