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öffentlich


Entwässerungsplanung;
Errichtung einer Landmaschinenhalle mit Waschplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 354 der Gemarkung Oberreichenbach, Tanzenhaiderweg 2


 
Sachvortrag:
 
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 354 der Gemarkung Oberreichenbach hat für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle mit Waschplatz am 22.07.2021 die Baugenehmigung erhalten.
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens ist eine Entwässerungsplanung notwendig, die von der Gemeinde genehmigt werden muss.
Seitens des Landratsamtes wurde darauf hingewiesen, dass vom Waschplatz kein verschmutztes Oberflächenwasser in den Entwässerungsgraben geleitet werden darf.
Es wurde daher im eingereichten Entwässerungsantrag eingeplant, das Oberflächenwasser des Waschplatzes in den Schmutzwasserkanal einzuleiten.
 
Dem steht die Verwaltung kritisch gegenüber, da hierdurch entgegen der Entwässerungssatzung der Gemeinde vermeidbares Fremdwasser in den Schmutzwasserkanal eingeleitet wird.
Würde der Waschplatz, wie im genehmigten Plan vorgesehen, überdacht oder besser noch eingehaust, wäre diese Problematik ausgeräumt und das Oberflächenwasser aus dem Bereich des Waschplatzes könnte in den Entwässerungsgraben eingeleitet werden.
 
Der gestellte Antrag kann daher aus Sicht der Verwaltung nicht positiv verbeschieden werden und die Überarbeitung des Antrages konform der Entwässerungssatzung der Gemeinde wäre zu verlangen.
 
Dieser Punkt wurde bereits in der letzten Sitzung am 25.09.2023 besprochen und zurückgestellt.
An der Sachlage und der Einschätzung durch die Verwaltung hat sich nichts geändert.
BGM Hacker hat sich in der Zwischenzeit auch mit dem Bauherrn unterhalten. Dieser würde eine Änderung der Satzung befürworten, die eine Einleitung von Niederschlagswasser in den Schmutzwasserkanal in solchen Fällen für zulässig erklärt.
Diesen Schritt möchte der Bürgermeister nicht gehen. Der Bauherr wäre auch bereit den Waschplatz, wenn dieser nicht benötigt wird, abzudecken. Diese Lösung erscheint jedoch zu unsicher.
 
Die Überdachung des Waschplatzes, wie auch im genehmigten Plan vorgesehen, ist jedenfalls notwendig, eine Einhausung wäre zu begrüßen.

Beschluss:
 
Der Antrag zur Entwässerung der Landmaschinenhalle mit Waschplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 354 der Gemarkung Oberreichenbach, Tanzenhaiderweg 2 wird zurückgegeben mit der Maßgabe, die Entwässerung bzgl. Waschplatzes konform der Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberreichenbach zu überarbeiten. Insbesondere ist der Waschplatz, wie im genehmigten Bauplan vorgesehen, zu überdachen. Die Empfehlung geht dahin, den Waschplatz zumindest teilweise einzuhausen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 

 



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Lange Straße 2, 91086 Aurachtal
Tel.: 09132 775-0
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