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Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplanbereich "Ortskern Oberreichenbach" gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB


 
Sachvortrag:
 
Zur Sicherung der Planungen und der im Rahmen eines Plangutachtens erzielten Ergebnisse (Schaffung einer Einrichtung für Senioren, seniorengerechtes Wohnen, Errichtung eines öffentlichen Veranstaltungssaales und Schaffung einer Fußwegeverbindung zum Dorfplatz), hatte die Gemeinde im Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ortskern Oberreichenbach", eine sog. Veränderungssperre erlassen, die zum 16.12.2021 in Kraft getreten ist.
 
Nach Ablauf von 2 Jahren tritt eine solche Veränderungssperre außer Kraft.
 
Gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern. Da der angedachte Bebauungsplan noch nicht erlassen wurde, ist die Verlängerung notwendig.



Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, den Erlass der Satzung über die Verlängerung der am 16.12.2021 in Kraft getretenen und am 11.08.2022 geänderten Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ortskern Oberreichenbach". Sie tritt am 15.12.2023 in Kraft.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
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Tel.: 09132 775-0
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