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öffentlich


Abwägung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange


 
Sachvortrag:
 
Der Mitarbeiter des Planungsbüros, der die Abwägungen und Ergebnisse der erneuten Auslegung vortragen sollte, ist kurzfristig erkrankt.
Da alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates einverstanden sind, trägt BGM Hacker die Stellungnahmen und Abwägungen vor.
 
3.1.1 Private Stellungnahme
Wie ein erstes Gespräch mit Ihnen, Herr Bürgermeister Hacker, ergab, befindet sich in dem vom Gemeinderat neu beschlossenen Flächennutzungsplan der Gemeinde die Ausweisung eines neuen Baugebietes an der Schulstraße. Dieses neue "Projekt" der Gemeinde wurde vor wenigen Wochen der Öffentlichkeit durch die "Nordbayerischen Nachrichten" vorgestellt.
Hiermit möchten wir, die ganze Familie Weidinger-Tauber Einspruch dagegen erheben!
Begründung:
1. Allgemeine Problematik:
Die durch den CO2-Austoß, Treibhausgase und Wärmeabgabe durch Verbrennungsenergie hervorgerufene Klimazerstörung ist ein globales Problem mit noch unabschätzbaren schwerwiegenden Folgen für die ganze Menschheit. Wetterkatastrophen, ständig wechselndes Kleinklima, Anstieg des Meeresspiegels (und anderes) gefährden die Lebensräume und die Ernährung der Menschen aufs Höchste.
Auch das Artensterben, allen voran das Insekten-, Bienen- und Bäume-Sterben (und anderes) das oft noch belächelt und bagatellisiert wird, findet leider weltweit statt und bedroht ebenfalls das ökologische Gleichgewicht und die Nahrungsmittelversorgung der Menschheit in einem globalem Ausmaß (man denke an die Bestäubung der Kulturpflanzen und Obstbäume, an die Fruchtbarkeit und die Wasseraufnahmefähigkeit der Äcker, und weiteres).
Jeder Mensch macht sich vielleicht schon länger Sorgen darüber, fühlt sich aber hilflos, weil er/sie meint, als Einzelne:er könne man eh nichts mehr daran ändern.
Genau das ist die verhängnisvollste Einstellung, die der/die Einzelne dazu haben kann. Denn die größte Gruppe setzt sich immer aus vielen Einzelnen zusammen.
Der zweite verhängnisvolle Fehler des einzelnen, sich als unwichtig empfindenden Bürgers ist der Eigennutz. Klimaschutz und Naturschutz sind immer mit Unannehmlichkeiten, einem gewissen Zurückschrauben des Wohlstandes, einem gewissen Verzicht, mehr Arbeit, kleine und auch größere Opfer verbunden.
Dies möchte man vermeiden und sucht sich Ausreden, um das naturschädliche, verschwenderische und sehr angenehme Leben fortsetzen zu können.
Sie, liebe Vertreter:innen der Gemeinde, stehen aber nicht nur für sich persönlich und Ihrer Familie in der Verantwortung, sondern für alle Bürger:innen Oberreichenbachs, und das sind vermutlich immerhin über 1300 Personen (Stand 2015: 1271 Personen).
Bei jedem einzelnen Menschen fängt Klimaschutz, Umweltschutz und damit Menschen- und Tierschutz an
Abwägungsvorschlag:
Die Gemeinde legt viel Wert auf den Klimaschutz, auf den wie auch auf den Bodenschutz in einem eigenen Kapitel in der Begründung näher eingegangen wird.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung können für das geplante Baugebiet detaillierte Festsetzungen getroffen werden, die eine klimafreundliche Bebauung ermöglichen.
Um darüber hinaus den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes Rechnung zu tragen, stellt der Umweltbericht einen wesentlichen Teil der Planunterlagen dar. Hierin werden sämtliche Schutzgüter und somit auch die Beeinträchtigung durch eine potenzielle Bebauung bewertet.
 
2. Bereicherung:
Bei der Ausweisung von Wohnbaugebieten ist es überall, auch in anderen Gemeinden, Sitte geworden, Folgendes als Begründung anzugeben:
Die Kinder der Kerneinwohner hätten Bauwünsche und damit sie nicht wegziehen müssen, sondern im Dorf in der Nähe ihrer Eltern bleiben können, möchte man ihnen Bauland zur Verfügung stellen.
Aber diese Argumentation ist geradezu paradox. Denn die Einheimischen im Ortskern waren ursprünglich Landwirte und hatten somit immer Wohneigentum. Deren Kinder bekamen bereits genügend Bauland in den 200 km2 Bauland, das bereits reichlich in den vergangenen 40 Jahren ausgewiesen worden war.
Auch "Fremde" sind in diese Gebiete gezogen, die somit ja auch schon Wohneigentum besitzen. Die Enkel der Einheimischen mögen ja auch eine Baulust verspüren, aber wenn sie auch bauen, was machen sie dann mit dem Wohneigentum der Eltern bzw. der Großeltern? Zumal die Kinderanzahl von der Großelterngeneration bis zu den Enkeln sehr stark abgenommen hat. Der Verdacht drängt sich hier auf, dass es nicht um Wohnungsnot geht, sondern um Bereicherung.
Eine ähnliche Tendenz ist bei den Landwirt:innen zu beobachten: Wer sein Feld an die Gemeinde für Wohn- und Gewerbenutzung verkauft, wird meisten reich (zum Aufgeben werden die Landwirte durch die seit 40 Jahren kaum gestiegenen Erzeugerpreise ja geradezu gezwungen). Wer reich wird, möchte sein Geld anlegen, gerne in Immobilien, die man vermieten kann. Dadurch sammelt sich im Laufe mehrerer Jahre viel Geld an, das man wieder anlegen möchte. Die Spirale geht also selbstdrehend nach oben und soll und kann wiederum dem/der ehemaligen Landwirt:in und die Familie reich und reicher machen.
Welches Gewicht hat bei solchen Entscheidungen das Überleben einer Biene oder das unberechenbare Kleinklima, wenn Landwirt:innen sowieso aufgeben wollen oder müssen.
Und so, genau so, geht die Welt und Natur zugrunde, denn wie der Einzelne, so wollen auch Gruppen und Völker um keinen Preis zurückstecken. Für den modernen Menschen gibt es kein abschreckenderes Wort als das Wort Verzicht.
Abwägungsvorschlag:
Wie bereits in der Begründung erläutert, soll das Baugebiet bedarfsgerecht in den nächsten 10 bis 15 Jahren (Planungshorizont des Flächennutzungsplanes) entwickelt werden. Wie richtig erläutert sollen die Bauplätze dann insbesondere den Nachfahren einheimischer Familien zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinde liegen hierfür bereits mündliche Anfragen vor, die Nachfrage ist also gegeben.
Ziel ist hierbei nicht, jeder jungen Familie ein Grundstück für ein Einfamilienhaus zur Verfügung stellen zu können. Andere Projekte der Gemeinde zeigen, dass man auch im Innenbereich Wohnungen zur Verfügung stellen möchte. Generell möchte die Gemeinde jedoch auf die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Einwohner eingehen. Mit der Bereitstellung weiterer Wohnbaugrundstücke in den nächsten 10-15 Jahren kann verhindert werden, dass junge einheimische Familien in umliegende Gemeinden abwandern. Dies ist auch deshalb wichtig, um die vorhandene Infrastruktur (Verkehr, Ver- und Entsorgung, Soziale Einrichtungen wie Kindergarten, Schule, etc., uvm.) aufrecht erhalten zu können.
Die weiteren Hinweise und Informationen sind nicht Gegenstand der Abwägung in einem Bauleitplanverfahren. 
 
3. Biologische Vielfalt:
Die betroffenen Wiesen- und Ackerflächen an der Schulstraße haben einen besonderen Biotop-Charakter und sind ökologisch von hohem Wert! Es stehen Obstbäume darauf, auf der Wiese blühen vielartige Blumen, entsprechend viele Insekten und Kleintiere haben da ihren Lebensraum.
Ein Besiedeln bedeutet nicht nur die Zerstörung dieses Lebensraums, sondern auch die Versiegelung (Wasseraufnahmen bei Starkregen ist noch mehr beeinträchtigt) und durch die Steinmauern höhere Aufwärmung und Klimaaufheizung (Steine heizen sich schneller auf, speichern die Wärme und geben sie später wieder ab).
Forschungsarbeiten von jungen Architekten über das Kleinklima vor Ort sagen, dass man angesichts der Klimaproblematik eigentlich gar keine Flächen mehr bebauen dürfte. Ein Gebot der Stunde sei die Ausnutzung und Umnutzung vorhandener Bauten (auch Ressourceneinsparung!), Nutzung freier Flächen innerhalb besiedelter Gebiete zu Neubauten, klima- und umweltfreundliches Bauen: Bauen in die Höhe, Dachbegrünung, die mit Solaranlagen durchaus vereinbar ist, Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen (in Zukunft soll und kann eine Person mit 60 m2 für sich persönlich zurechtkommen).
Es ist einfach nicht machbar, dass in Zukunft jede Familie auf der Welt in einem Einfamilienhaus wohnt. Ein Wohnen zweier Familien in zwei getrennten Wohnungen & Stockwerken, aber unter einem Dach, sollte wieder neu eingeübt werden.
Sollte der Gemeinderat von Oberreichenbach mit seinem Vorhaben Erfolg haben und die Genehmigung zur Bebauung bekommen, dann möge das Erstellen einer Ausgleichsfläche, Vermeidung der Bodenversiegelung durch entsprechende Pflasterung, die Öffnung schon versiegelter, nicht mehr benötigter Altflächen und entsprechende Bauvorschriften für naturgemäßes Bauen wie oben beschrieben, das Gebot der Stunde sein.
 
Abwägungsvorschlag:
Mit einer tatsächlichen Bebauung der Wohnbaufläche geht die Versiegelung der Baufläche einher. Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt wurden jedoch im Umweltbericht geprüft und bewertet. Die Ausweisung von Bauflächen auf den betroffenen Flächen ist im Ergebnis vertretbar, wenngleich in der verbindlichen Bauleitplanung entsprechende Ausgleichs-flächen und Kompensationsmaßnahmen festzusetzen sind. Der angeführte "besondere Biotop-Charakter" der Flächen innerhalb des späteren Baugebietes kann nicht bestätigt werden. Die vorhandenen Bäume können in der verbindlichen Bauleitplanung mit Erhaltungsgeboten gesichert werden, wobei die großen Bestandsbäume generell innerhalb privater Flächen liegen und nicht betroffen sind. Wiesen mit großer Artenvielfalt konnten ebenfalls nicht festgestellt werden.
Generell gilt der Grundsatz des Flächensparens, der von der Regierung ausgerufen wurde und auch im Sinne der Gemeinde ist. Aufgrund dessen wird bei der späteren Erschließung auf eine flächensparende Bauweise und zweckmäßige Grundstücksgrößen geachtet.
Die landwirtschaftlichen Flächen weisen hohe Ackerzahlen auf, was jedoch bereits bei den Planungen berücksichtigt wurde. Auch hierauf ist in der verbindlichen Bauleitplanung noch besonders Rücksicht zu nehmen.
 
4. Natur-Tourismus & Vorstadtambiente:
Der für die Gemeinde Oberreichenbach gewählte Slogan oder Werbespruch heißt "In der Natur zuhause!". Ursprünglich hat uns dieser Slogan sehr erfreut, denn wir fanden, er trifft den Nagel auf den Kopf in der Beschreibung des Lebensgefühls und der Qualität des Wohnens in unserem Dorf. Aber das entspricht nicht mehr der Realität.
Heutzutage ist so ein Leben in der Natur ein außergewöhnlicher und seltener Schatz, den es zu beschützen gilt. Wer heute Fahrradwege und Wanderwege ausweist und öffentlich bewirbt, bekommt nicht nur freundlichen Besuch aus der Umgebung, sondern er wird an Wochenenden und in den Ferien von Menschenmassen überrannt, die aus den Städten und oft aus weiter Entfernung anreisen.
Tiere ziehen sich zurück, seltene Pflanzen werden gepflückt oder platt gefahren, die Ruhe wird durch Lärm ersetzt, es wird personenreich und städtisch. Die gleichen Wirkungen haben der ständige Flächenfraß und die Besiedelung immer neuer Flächen. Oberreichenbach ist dabei, den wertvollen Flair seiner ländlichen Idylle zu verlieren und zu einer Trabantenort der Riesenmetropole Erlangen-Fürth-Nürnberg zu werden. Wollen wir das? Wir nicht!

Abwägungsvorschlag:
Durch die Ausweisung des Baugebietes kommt es erwartungsgemäß zum leichten Anstieg der Bevölkerung. Auswirkungen auf das Interesse auswärtiger Freizeittouristen sind durch das neue Baugebiet jedoch nicht zu erwarten.

5. Verkehrsaufkommen:
Wir Bewohner des Anwesens Nr. 2 in der Schulstraße befürchten erhebliche Beeinträchtigungen durch das neue Wohnbaugebiet, denn es wird eine Zunahme des Straßenverkehrs und des Geräuschpegels geben, ein Vertreiben der Tiere, Insekten & Natur, erhöhter Autoverkehr und dadurch eine Verunreinigung der Luftqualität.
Wir befürchten Ärger mit den neuen Anwohnern wegen der Kirchenglocken, lauten Arbeitsgeräten (Säge), Holzrauch und die Geräusche des gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Betriebes (Stall, Arbeitsmaschinen, Schlepper).
Auch die Schulkinder haben keinen naturgemäßen und gefahrlosen Schulweg mehr.
Der Durchgangsverkehr in der Schulstraße besteht zum größten Teil nicht aus Autos, sondern aus Schleppern mit ihren Hängern und Arbeitsgeräten. Neue Bewohner könnten sich daran stören und dagegen rebellieren. Das geplante Gebiet ist überhaupt nicht für eine so dichte Wohnbebauung geeignet.

Abwägungsvorschlag:
Bei Umsetzung des neuen Baugebietes kommt es zu einem höheren Verkehrsaufkommen als bisher. Generell ist jedoch, wie in der Begründung beschrieben, neben dem Straßenanschluss an die Schulstraße auch ein Anschluss an die Hauptstraße geplant. Aufgrund des auch in der Stellungnahme beschriebenen landwirtschaftlichen Verkehrs ist damit zu rechnen, dass ein Großteil der neuen Anwohner bei der Ausfahrt aus dem Baugebiet den direkten Weg zur Hauptstraße sucht.
Auf die möglichen Beeinträchtigungen durch verschiedenste Immissionen wird in der Begründung bereits hingewiesen. In der verbindlichen Bauleitplanung wird dies zusätzlich als Hinweis aufgenommen.
 
6. Fehlerwiederholung: Zu enge Bebauung wie im "Assing":
Man sollte aus vergangen Fehlern lernen: Das Wohngebiet "Im Assing" wurde zu dicht bebaut. Als das neue Wohngebiet gegenüber erschlossen wurde, sind etliche der Assing-Bewohner der Enge wegen ins neue Wohnbaugebiet umgezogen und haben ihr Eigentum im Assing gegen das neue eingetauscht.
Eine so enge Besiedelung führt zwangsläufig zu Querelen unter den Bewohnern. Erst schreibt man eine zu enge Bebauung vor, dann brauchen die sich unwohl fühlenden Bewohner wieder ein neues Wohnbaugebiet. So wird Bauland auf die falsche Weise eingespart.
 
Abwägungsvorschlag:
Nachdem oben in der Stellungnahme das Flächensparen gefordert wird, ist der Hinweis auf eine "zu enge" Bebauung nicht nachvollziehbar. Im Baugebiet Assig wurden teilweise Grundstücksgrößen von ca. 550 m², aber auch größere Grundstücke ausgewiesen. Die Flächen entsprechen dem Grundsatz des Flächensparens und werden von der Regierung als Ziel ausgegeben. Die Grundstücksgrößen entsprechen dem "Standard" bei Neuausweisungen in Bayern.
Betrachtet man andere Baugebiete im Landkreis wird deutlich, dass es auch aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine große Nachfrage nach kleinen Grundstücken gibt. Ziel ist nicht, dass größere Grundstücke an Eigenheimbesitzer mit kleineren Grundstücken ausgewiesen werden. Wie groß die Grundstücke zukünftig werden, ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen.
 
7. Infrastruktur:
Erhöhte Einwohnerzahlen ziehen meistens den Zwang nach sich eine neue Infrastruktur zur Verfügung stellen zu müssen.
Bei zunehmender Einwohnerzahl wird eine weitere Zunahme der öffentlichen Verkehrsanbindung mit Lärm, Unruhe, Abgasen und Energieverbrauch erforderlich werden, die Ansiedlung von Lebensmitteldiscountern und anderen Geschäften bzw. Niederlassungen von Ärzten und Praxen öffentlichen Bedarfs. Somit verliert Oberreichenbach dann sein ländliches, sozial intaktes Gepräge mit landwirtschaftlicher Direktvermarktung, Dorf- und Hofläden, kleinen und mittelständischen Betrieben (KFZ, Büro und Papierbedarf, Friseur u.a.). Diese vorhandenen Existenzen werden dann verdrängt und zerstört.
Kann so eine Entwicklung bewohnerfreundlich und erwünscht sein? Wohl mitnichten. Die Veränderung des vorwiegend noch von Landwirtschaft und fränkischer Dorfkultur geprägten Ortes zu einer Art Vorstadtsiedlung wird dagegen weiter vorangetrieben.
Wollen wir das? Wir nicht!
 
Abwägungsvorschlag:
Innerhalb der ca. 14.397 m² Wohnbaufläche ist mit der Ausweisung von weniger als 20 Baugrundstücken auszugehen. Der zu erwartende Anstieg der Bevölkerung wird nicht so hoch sein, dass zwingend zusätzliche Infrastruktur erforderlich ist. Vielmehr ist die Entwicklung der Bevölkerung wichtig, um die vorhandene Infrastruktur der kleinen Gemeinde aufrecht erhalten zu können. Insbesondere im Hinblick auf soziale Einrichtungen (Kindergarten, Schule, etc.).
 
Unsere Familie hat hier mehr als 20 Jahre in Frieden und Glück gewohnt und ist dankbar für das Wohnen "in der Natur": in frischer (Wald-) Luft, Ruhe, in mitten in einer Wiesen- und Weiherlandschaft, obwohl landwirtschaftlich intensiv bewirtschaftet, doch noch mit einigen Vögeln und Tieren, Pflanzen und Sträuchern bevölkert, mit vielen Wanderwegen und vielen landschaftlichen Reizen, die keinesfalls mehr selbstverständlich sind.
Dankbar sind wir auch für die freundliche Aufnahme in der Dorfgemeinschaft und der unermüdlichen Hilfsbereitschaft unserer Nachbarn. Dieses Dorf, das unsere Heimat geworden ist, wollen wir vor sinnloser Zerstörung durch überflüssige Bebauung schützen. Die Grenzen des Hinnehmbaren sind erreicht.
Wir bitten den Gemeindevorstand, dies Vorgebrachte zu überdenken und Werte abzuwägen: Den Nutzen und den Vorteil einiger weniger Familien zu Lasten der bisher ansässigen Bewohner, der Natur und des Klimas, Werte, die viel zu lange geringgeschätzt und zurückgestellt wurden.
In der Hoffnung, auf Einsicht zu stoßen und das Bebauungsvorhaben verhindern zu können, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen.
 
Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise und Informationen werden dankend zur Kenntnis genommen und soweit die Themen die Bauleitplanung betreffen bereits berücksichtigt.
An der Ausweisung der Wohnbaufläche wird weiterhin festgehalten. In der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) wird auf viele der genannten Themen detaillierter eingegangen.
 
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme unter Hinweis auf die vom Büro Valentin Maier Bauingenieure AG formulierten Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und stimmt den Abwägungen zu.
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 
 
 
3.1.2 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 2 BauGB
 
3.1.2.1
Von folgenden Behörden und/oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen abgegeben:
·         Amt für ländliche Entwicklung
·         Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
·         Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung
·         Bund Naturschutz in Bayern e.V.
·         Handwerkskammer Nürnberg
·         Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
·         Kreisbrandrat Matthias Rocca
·         Kreisheimatpfleger Dr. Manfred Welker
·         Landesbund für Vogelschutz
·         Deutsche Post AG
·         Landschaftspflegeverband Mittelfranken
·         Gemeinde Aurachtal
·         Gemeinde Weisendorf
·         Gemeinde Wilhelmsdorf
·         Gemeinde Uehlfeld
 
Von folgenden Behörden und/oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Hinweise oder Empfehlungen abgegeben:

·         Planungsverband Region Nürnberg
·         Staatliches Bauamt
·         Bayernwerk Netz GmbH
·         Bayerischer Bauernverband
·         Industrie- und Handelskammer Nürnberg
·         Markt Emskirchen
·         Gemeinde Gerhardshofen

Beschluss:
Die Gemeinde Oberreichenbach nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Behörden, sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen bezüglich der vorgelegten Planung eingegangen sind.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 
 
3.1.2.3  Regierung von Mittelfranken
 
Zur gegenständlichen 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberreichenbach wurde zuletzt mit RS vom 26.05.2023 (Az RMF-SG24-8314.01-86-1-8) aus landesplanerischer Sicht Stellung genommen. Mit den Änderungsflächen 3.1 (Gemeinbedarfs- und Grünfläche), 3.2 (Grünfläche) und 3.3 (gewerbliche Baufläche) bestand demnach Einverständnis. Für den Änderungsbereich 3.2 (ca. 1,3 ha Wohnbaufläche) konnte aufgrund der unklaren Verfügbarkeit des beklagten (laufendes Normenkontrollverfahren) Bebauungsplanes "Seeland" (Allgemeines Wohngebiet) keine abschließende landesplanerische Beurteilung gefasst werden, da der angegebene und als noch plausibel gesehene Wohnbauflächenbedarf durch das Baugebiet Seeland vollständig abgedeckt wäre und eine Neuausweisung nicht rechtfertigen würde. Es wurde eine Ergänzung der Unterlagen um Aussagen zum Bedarf neuer Wohnbauflächen unter ausreichender Berücksichtigung der vorhandenen Innenentwicklungspotenziale (ggf. auch Bebauungsplanbereich Seeland umfassend) gefordert, um Ziel 1.2.1 LEP i.V.m. Grundsatz 3.1 LEP und Ziel 3.2 LEP gerecht zu werden.
Die nun vorgelegten Unterlagen wurden entsprechend ergänzt. Zudem fand am 06.09.2023 ein Gespräch mit Herrn Bürgermeister Hacker, einer Vertreterin des zuständigen Planungsbüros und Vertretern der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken statt, in dem seitens der Gemeinde erklärend dargelegt wurde, dass der Bereich des Bebauungsplanes "Seeland" für die nächsten 10-12 Jahre entsprechend der derzeitigen Nutzung weiterhin gewerblich genutzt werden wird und somit für diesen Zeithorizont einer Wohnnutzung nicht zugänglich sind. Dies wurde auch per e-mail vom 13.09.2023 nochmals bestätigt (gewerbliche Nutzung mindestens bis ca. 2030).
Damit kann für die vorliegende Neudarstellung Wohnbaufläche im Änderungsbereich 3.2 von einer bedarfsgerechten Flächenneuinanspruchnahme ausgegangen werden. Einwendungen aus landesplanerischer Sicht gegenüber dem Änderungsbereich 3.2 sind somit nicht zu erheben.
Gegenüber dem vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes werden aus landesplanerischer Sicht keine Einwendungen erhoben.
Beschluss:
Nach der persönlichen Abstimmung mit Vertretern der Regierung von Mittelfranken konnte der Bedarf für die neue Wohnbaufläche nachgewiesen werden. An der Planung kann demnach festgehalten werden.
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme unter Hinweis auf die vom Büro Valentin Maier Bauingenieure AG formulierten Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und stimmt den Abwägungen zu.
 
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 
 
3.1.2.4 Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Formelle Anforderungen
Wie bereits der Gemeinde mitgeteilt, wird gebeten, die Planunterlagen auch zu prüfen, bevor diese ins Verfahren gehen.
Die Angaben im Umweltbericht sind weiterhin teilweise nicht nachvollziehbar. Es wird daher nach Prüfung nochmals gebeten, diesen zu überarbeiten.
 
Abwägungsvorschlag:
Der Umweltbericht wird entsprechend der Hinweise des Landratsamtes überarbeitet und ergänzt. Die Ausführungen werden ausführlicher beschrieben.
 
 
Umweltamt
Nach Mitteilung des Umweltamtes ist nicht zu erkennen, dass die bisherige Stellungnahme vom Mai 2023 umgesetzt wurde.
Diese lautete wie folgt:
"die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft vier eher kleinere Einzelbereiche, die in der Begründung jeweils näher erläutert werden. Nicht näher eingegangen wird in der Begründung auf die Entwässerung, die mit Ausnahme der Dirtbikestrecke doch überall relevant sein sollte. Insbesondere zum Umgang mit Niederschlagswasser (Versickerung? Ableitung?) fehlen Angaben. Im Umweltbericht ist dann allerdings zu den drei Einzelflächen erstaunlicher Weise unter e) in grüner Farbe jeweils wörtlich und identisch angegeben: "Oberflächenwasser wird in Zisternen zurückgehalten und gedrosselt dem Regenrückhaltebecken zugeführt". Nachdem weder in der Begründung ein Regenrückhaltebecken erwähnt ist noch in den Planunterlagen ein Regenrückhaltebecken eingezeichnet ist und sich die Planer mit der vorrangig zu prüfenden Niederschlagswasserversickerung (Bodenqualität) nicht befasst haben, kann dieser Satz überhaupt nicht nachvollzogen werden.
Generell ist auch festzustellen, dass im Umweltbericht die Auswirkungen auf viele Umweltbelange (z. B: Boden, Natur, Wasser) nur mit sehr kurzen, wiederkehrenden und oft gleichen Sätzen abgehandelt werden und die Einschätzung (keine bzw. keine erhebliche Auswirkung) jeweils nicht wirklich begründet wird. Dies dürfte im Zweifel einer rechtlichen Überprüfung kaum standhalten."
 
Abwägungsvorschlag:
In der Begründung wurde nach der letzten Abwägung zu jeder Änderungsfläche bereits ein Absatz zum Thema Entwässerung aufgenommen. Dass die Stellungnahme nicht berücksichtigt wurde ist demnach nicht nachvollziehbar.
Der jeweilige Absatz befindet sich jeweils am Ende des Planungsberichtes. Darin wird für jede Änderungsfläche beschrieben, dass die Entwässerung problemlos möglich ist, genauere Details jedoch in der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen sind. Hier sind dann Aussagen zur Versickerungsfähigkeit zu ergänzen. Im Rahmen des Flächennutzungsplanes werden Bodengutachten für Aussagen zur Versickerungsfähigkeit für unwirtschaftlich und nicht zweckmäßig erachtet.
 
Der Umweltbericht wird nach Rücksprache mit dem Landratsamt entsprechend ausführlicher gestaltet, ergänzt und korrigiert.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme unter Hinweis auf die vom Büro Valentin Maier Bauingenieure AG formulierten Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und stimmt den Abwägungen zu.
 
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 
 
3.1.2.5 Planungsverband Nürnberg
Es wurde festgestellt, dass zu o. g. Vorhaben der Gemeinde Oberreichenbach Datum 21.09.2023 bereits mit Schreiben vom 15.12.2022 sowie mit Schreiben vom 13.06.2023 aus regionalplanerischer Sicht Stellung genommen wurde. Mit den Änderungsflächen 3.01 (Gemeinbedarfs- und Grünfläche), 3.03 (Grünfläche) und 3.04 (gewerbliche Baufläche) bestand aus regionalplanerischer Sicht Einverständnis.
Für den Änderungsbereich 3.02 (ca. 1,4 ha Wohnbaufläche) konnte, aufgrund eines wohl eingeleiteten Normenkontrollverfahren mit bis dahin noch unbekanntem Ausgang, hinsichtlich der tatsächlichen Verfügbarkeit des Bebauungsplanes .Seeland" (Allgemeines Wohngebiet) keine abschließende regionalplanerische Beurteilung vorgenommen werden, da der angegebene und als noch plausibel gesehene Wohnbauflächenbedarf durch das Baugebiet Seeland vollständig abgedeckt wäre und eine Neuausweisung nicht rechtfertigen würde (vgl. Ziel 1.2.1 LEP i.V.m. Grundsatz 3.1 LEP und Ziel 3.2 LEP).
Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde der Regierung von Mittelfranken vom 19.09.2023 verwiesen, der sich aus regionalplanerischer Sicht inhaltlich angeschlossen wird. In dieser wird auf ein Gespräch (vom 06.09.2023) der Höheren Landesplanungsbehörde mit Herrn Bürgermeister Hacker und dem zuständigen Planungsbüro Bezug genommen, in welchem seitens der Gemeinde erklärend dargelegt wurde, dass der Bereich des Bebauungsplanes "Seeland" für die nächsten 10-12 Jahre entsprechend der derzeitigen Nutzung weiterhin gewerblich genutzt werden wird und somit für diesen Zeithorizont einer Wohnnutzung nicht zugänglich sind. Weitere Anmerkungen sind somit nicht angezeigt.
Eine Behandlung im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.
 
Beschluss:
Die Informationen werden dankend zur Kenntnis genommen. Da auf die Stellungnahme der Regierung verwiesen wird, wird auch auf die zugehörige Abwägung verwiesen. Der Bedarf konnte nachgewiesen werden, sodass an der Planung festgehalten wird.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 
3.1.2.6 Bayernwek Netz GmbH
Nach Einsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass keine zusätzlichen Belange unseres Unternehmens betroffen sind.
Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 05.12.2022. Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Des Weiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Bauleitplanung und weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
 
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 
GRM Himmler betritt um 19.25 Uhr die Aula.
 
3.1.2.7 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim nimmt bezugnehmend auf unsere Stellungnahme vom 02.12.2022 zur frühzeitigen Beteiligung und auf die Stellungnahme vom 24.05.2023 zur regulären Beteiligung zu oben aufgeführten Planungen erneut wie folgt Stellung:
Bereich Landwirtschaft:
Wir verweisen auf die o.g. Stellungnahmen zu den Planungen. Die darin getroffenen Aussagen gelten weiterhin.
Darüber hinaus empfehlen wir bei Auswahl und späteren Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen (siehe Umweltbericht) auf die entsprechenden Bauflächen in den Planungen zurückzugreifen. Ansonsten würden der Landwirtschaft über die tatsächlichen Bauflächen hinaus zusätzliche Flächen für Ausgleichsmaßnahmen verloren gehen.
Außerdem ist bei der Auswahl von Ausgleichsflächen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen.
 
Beschluss:
Die Hinweise und landwirtschaftliche Belange werden in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Ausweisung von Ausgleichsflächen berücksichtigt.
 
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 
 
3.1.2.8 IHK Nürnberg
Nach Prüfung der Unterlagen und Rücksprache mit unserem zuständigen IHK-Gremium dürfen wir Ihnen mitteilen, dass seitens der IHK Nürnberg für Mittelfranken in ihrer Rolle als Vertreterin der gesamtwirtschaftlichen Interessen grundsätzlich keine Einwände gegen die o.g. Planung bestehen.
Die Flächennutzungsplanung stellt die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen dar. Sie ist der erste Schritt zur Planungssicherheit für Unternehmen und Bevölkerung. Die IHK tritt für optimale Standortbedingungen und Planungssicherheit, sowohl für den ortsansässigen Unternehmensbestand als auch für Neuansiedler ein. In der vorliegenden Planung sehen wir diese Ziele nicht gefährdet. Sie dient der städtebaulichen Vorbereitung zur Ausweisung von Gewerbeflächen, Wohngebieten, sozialen Nutzungen und gemischter Bauflächen sowie Grünflächen. Die Multifunktionalität der Kommune vor allem im fußläufigen Ortskern mit umfassenden Angeboten (Soziales, Nahversorgung, Wohnen und Arbeiten) kann zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts beitragen.
Durch die geplanten Änderungen werden keine Zielkonflikte oder Einschränkungen wirtschaftlicher Interessen erwartet. Die Ausweisung einer Fläche für die Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes wird ausdrücklich begrüßt.
 
Beschluss:
Die Informationen und Hinweise werden dankend zur Kenntnis genommen und bei den Planungen berücksichtigt.
 
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 
 
3.1.2.9 PLEDOC GmbH
Wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen werden:
®  OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen
®  Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
®  Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg
®  Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
®  Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
®  Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
®  Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
®  Uniper Energy Storage GmbH, Düsseldorf: Erdgasspeicher Epe, Eschenfelden, Krummhörn
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
 
Beschluss:
Die Hinweise werden dankend zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Hinweise zu Ausgleichsflächen ist zu erläutern, dass diese nicht im Rahmen des Flächennutzungsplanes nachträglich festgelegt werden, sondern erst in der verbindlichen Bauleitplanung, also in gesonderten Bauleitplanverfahren. Im Rahmen dieser neuen Verfahren ist die PLEdoc GmbH als Träger öffentlicher Belange ebenfalls zu beteiligen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 
3.1.2.10 Stadt Herzogenaurach
Der Gemeinde Oberreichenbach liegt eine Vereinbarung zur Übernahme der Abwässer vor.
Die bestehenden und vertraglich festgelegten Einleitmengen für die Überleitung von Abwasser in das Netz der Stadtentwässerung Herzogenaurach sind weiterhin einzuhalten.
 

Beschluss:
Die vereinbarten Werte werden auch zukünftig von der Gemeinde Oberreichenbach eingehalten.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 

 



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